Bericht NRP
Vernehmlassung 2014/40: Änderung der Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik · 53 Seiten
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Credit Suisse Economic Research
Verschiedene Argumente sprechen für den Einbezug der suburbanen Räume:
- Gemeindegrenzen sind historisch gewachsen und entsprechen nicht immer ökonomisch
und raumplanerisch sinnvollen Räumen.
- In eng abgegrenzten Zentrumsgemeinden kann die geringe Verfügbarkeit geeigneter Flä-
chen der Schaffung oder dem Erhalt von Arbeitsplätzen entgegenwirken. Der Einbezug des suburbanen Raumes wirkt dem entgegen.
Abbildung 5
Grundperimeter: 4 Varianten
In allen Varianten enthalten: Mittelstädtische, kleinstädtische und ländliche Zentren
ohne "weitere Zentren im ländlichen Raum" mit "weiteren Zentren im ländlichen Raum" ohne suburbane
Auswahl 1 Auswahl 3
Räume mit suburbanen
Auswahl 2 Auswahl 4
Räumen
Quelle: Credit Suisse
Aus den genannten Gründen wurden die Varianten ohne suburbane Räume durch die im 2012 eingesetzte Expertengruppe verworfen. Die folgenden Analysen fokussieren daher einzig auf die Varianten 2 und 4.7
4.3 Einbettung des Grundperimeters in die kantonalen Richtpläne
Auf Basis der vom ARE erstellten Kategorisierung der Gemeinden nach raumentwicklungspolitischen Kriterien wurde von der Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz (VDK) im Dezember 2012 eine Umfrage bei den Kantonen durchgeführt. Ziel der Umfrage war es, die Übereinstimmung der ARE-Zentrendefinition mit den kantonalen Richtplänen zu prüfen. Die VDK hat von allen 26 Kantonen Antworten erhalten und diese anschliessend an das SECO weitergeleitet. Auf Basis der Rückmeldungen der Kantone wurden die Gebietsdefinitionen des ARE von Credit Suisse Economic Research in Rücksprache mit dem SECO gegebenenfalls angepasst. In der weiteren Behandlung, d.h. nach Abschluss der VDK-Umfrage, sind weitere Anpassungsanträge von einzelnen Kantonen eingetroffen.
Die Rückmeldungen bzw. Änderungsanträge der Kantone betreffen die Zentren auf dem jeweiligen Kantonsgebiet sowie allfällige suburbane Gemeinden in Nachbarkantonen und lassen sich wie folgt kategorisieren:
- Definition der "weiteren Zentren im ländlichen Raum":
- Einschluss zusätzlicher "weiterer Zentren im ländlichen Raum"
- Ausschluss von "weiteren Zentren im ländlichen Raum"
- Definition der suburbanen Gemeinden von klein- und mittelstädtischen Zentren:
- Einschluss weiterer suburbaner Gemeinden des jeweiligen Kantons.
- Ausschluss von suburbanen Gemeinden im jeweiligen Kanton sowie in Nachbarkantonen.
- Verschiedene Kantone haben auf Basis der jeweiligen Richtpläne gefordert, dass einzelne
Zentren oder suburbane Gemeinden vom Grundperimeter entfernt werden.
Gegenüber dem Schlussbericht mit Veröffentlichungsdatum Oktober 2013 wurden – abgesehen von den oben diskutierten Gemeindefusionen – folgende Anpassungen am Grundperimeter vorgenommen. Diese wurden vom Kanton Wallis angeregt und erhöhen die Übereinstimmung des Grundperimeters mit dem kantonalen Richtplan:
7 Die verworfenen Varianten 1 und 3 werden im Schlussbericht "Überprüfung der Anwendungsgebiete für Steuererleichterungen im Rahmen der NRP", Veröffentlichung Oktober 2013 detailliert beschrieben.