Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/41: Änderung der Verordnung 4 zum Arbeitsgesetz (ArGV 4) · 9 Seiten

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Absatz 2  Buchstabe a

Die Geschossfläche, für welche mindestens ein direkter Ausgang ins Freie, respektive eine Treppenanlage notwendig ist, wird von 600 m2 auf 900 m2 vergrössert.

Begründung

Diese Anforderung ist identisch mit der Anforderung des Entwurfes der VKF-

Brandschutzrichtlinie „Flucht- und Rettungswege“. Die Vergrösserung der

Geschossfläche auf 900 m2 stellt unter Berücksichtigung der Fluchtweglängen in Artikel 8 Absätze 3 und 5 eine geringe und vertretbare Senkung des Schutzniveaus dar.

 Buchstabe b

An der Anforderung an die zusätzlichen Treppenanlagen in Abhängigkeit von den Geschossflächen in industriellen Betrieben wird festgehalten.

Begründung

Der Entwurf der VKF-Brandschutzrichtlinie „Flucht- und Rettungswege“ regelt nur die Anforderungen an die zweite Treppenanlage in Abhängigkeit von der Mindestgrösse von 900 m2 und der Anzahl Personen pro Geschossfläche. Ab einer Grösse der

Geschossfläche von 900 m2 werden keine weiteren Treppenanlagen gefordert. Das spezifische Gefahrenpotenzial in industriellen Betrieben und nichtindustriellen Betriebe mit erheblichen Betriebsgefahren wird ebenfalls nicht berücksichtigt.

 Buchstabe c

Buchstabe c wird gestrichen.

Begründung

Industrielle Betriebe in Hochhäusern werden in der ArGV 4 wie alle übrigen industriellen Betriebe behandelt. Vorschriften an die Hochhäuser und die zusätzlichen baulichen Anforderungen werden durch die VKF definiert.

Industrielle Betriebe in Hochhäusern müssen neben den Anforderungen an die

Fluchtwege (Art. 7 Abs. 2a und b ArGV 4) auch die zusätzlichen Anforderungen an die Hochhäuser aus den VKF-Vorschriften erfüllen.

Dies stellt eine geringe und vertretbare Senkung des Schutzniveaus dar.

Absatz 3

Absatz 3 verlangt das Vorhandensein mindestens einer Treppenanlage in jedem

Untergeschoss. Ab dem 2. Untergeschoss müssen wenigstens zwei Treppenanlagen vorliegen. Es wird nicht mehr mindestens ein zusätzlicher Notausstieg für das erste

Untergeschoss verlangt.

Begründung

Die bisherige Anforderung eines Notausstiegs im ersten Untergeschoss hat sich als nicht praktikabel gezeigt. Die Notausstiege werden vielfach bereits innert kurzer Zeit verbaut oder fest geschlossen. Die VKF-Brandschutzrichtlinie verzichtet bereits in der aktuell geltenden Version auf die Forderung von Notausstiegen im ersten Untergeschoss. Mit dieser