Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/41: Änderung der Verordnung 4 zum Arbeitsgesetz (ArGV 4) · 9 Seiten
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4.2 Artikel 8 Fluchtwege
Alt Neu Art. 8 Art. 8
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Arbeitsplätze, Räume, Gebäude und Betriebsgelände Arbeitsplätze, Räume, Gebäude und Betriebsgelände müssen bei Gefahr jederzeit rasch und sicher müssen bei Gefahr jederzeit rasch und sicher verlassen werden können. Verkehrswege, die bei verlassen werden können. Verkehrswege, die bei Gefahr als Fluchtwege dienen, sind zweckmässig zu Gefahr als Fluchtwege dienen, sind zweckmässig zu kennzeichnen und stets frei zu halten. kennzeichnen und stets frei zu halten.
2Als Fluchtweg gilt der kürzeste Weg, der Personen2 Als Fluchtweg gilt der kürzeste Weg, der Personen zur Verfügung steht, um von einer beliebigen Stelle in zur Verfügung steht, um von einer beliebigen Stelle in Bauten und Anlagen ins Freie an einen sicheren Ort zu Bauten und Anlagen ins Freie an einen sicheren Ort zu gelangen. gelangen.
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Führen Fluchtwege nur zu einer Treppenanlage oder Führen Fluchtwege nur zu einer Treppenanlage oder einem Ausgang ins Freie, so dürfen sie nicht länger als einem Ausgang ins Freie, so dürfen sie nicht länger als 35 m sein. Führen sie zu mindestens zwei voneinander 35 m sein. Führen sie zu mindestens zwei voneinander entfernten Treppenanlagen oder Ausgängen ins Freie, entfernten Treppenanlagen oder Ausgängen ins Freie, so dürfen sie nicht länger als 50 m sein. so dürfen sie nicht länger als 50 m sein.
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Die Länge des Fluchtwegs wird im Raum als Luftlinie, Die Länge des Fluchtwegs wird im Raum als Luftlinie, im Korridor als Gehweglinie gemessen. Die Strecke im Korridor als Gehweglinie gemessen. Die Strecke innerhalb der Treppenanlage bis ins Freie wird nicht innerhalb der Treppenanlage bis ins Freie wird nicht mitgerechnet. mitgerechnet.
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Besitzt ein Raum nur einen Ausgang, so darf kein 5
Bis zum ersten nächstliegenden Ausgang darf jeder Punkt des Raumes von diesem mehr als 20 m entfernt Punkt des Raumes maximal 35 m entfernt sein.
sein. Sind zwei oder mehr Raumausgänge vorhanden, Sofern die Raumausgänge nicht direkt ins Freie oder in so erhöht sich das zulässige Mass auf 35 m. Sofern die eine Treppenanlage münden, ist als Verbindung ein
Raumausgänge nicht direkt ins Freie oder in eine Korridor notwendig und die gesamte Fluchtweglänge Treppenanlage münden, ist als Verbindung ein Korridor darf 50 m nicht übersteigen.
notwendig und die gesamte Fluchtweglänge darf 50 m
nicht übersteigen.
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Mündet eine Treppenanlage oder ein anderer Mündet eine Treppenanlage oder ein anderer
Fluchtweg in einen Innenhof, so muss mindestens ein Fluchtweg in einen Innenhof, so muss mindestens ein sicher benützbarer Hofausgang vorhanden sein. sicher benützbarer Hofausgang vorhanden sein.