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Vernehmlassung 2014/51: Strategie Antibiotikaresistenzen Schweiz (StAR) · 71 Seiten
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Folgende Massnahmen tragen massgeblich zur Zielerreichung bei:
Massnahmen
Massnahmen Bereiche
3.3.1 Richtlinien zur Verschreibung, Abgabe und Anwen-
dung von Antibiotika entwickeln und Umsetzung
sicherstellen
3.3.2 Verschreibung, Abgabe und Anwendung von Antibio-
tika einschränken
3.3.3 Zugang zu Fachexpertise erleichtern
3.3.4 Massnahmen bei überdurchschnittlich hohem Antibio-
tikaeinsatz entwickeln
3.3.1 Verschreibungsrichtlinien
Verschreibungsrichtlinien Richtlinien zur Verschreibung, Abgabe und Anwendung von Antibiotika entwickeln und Umsetzung sicherstellen
Der verantwortungsvolle Umgang mit Antibiotika wird durch die Erstellung und Anwendung von einheitlichen, auf dem aktuellen Erkenntnisstand basierenden und gesamtschweizerisch geltenden Richtlinien gefördert. Diese definieren, unter welchen Bedingungen Antibiotika eingesetzt werden und bezeichnen zudem diejenigen Antibiotika(klassen), die nur in ganz spezifischen Situationen Verwendung finden sollen.
Im Humanbereich erarbeiten die medizinischen Fachgesellschaften (Infektiologie, Pädiatrie, innere Medizin etc.) Behandlungsrichtlinien, welche sich an Ärztinnen und Ärzte im stationären und ambulanten Bereich richten und sich an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen orientieren. Des Weiteren werden Behandlungsrichtlinien durch Expertenteams der Infektiologie-Abteilungen verschiedener Spitäler entwickelt.37 Die Behandlungsrichtlinien haben keinen offiziellen Charakter, es gibt keine Kontrolle darüber, ob und welche Richtlinien umgesetzt werden.
In der Veterinärmedizin existieren zwar Richtlinien zum sorgfältigen Umgang mit Tierarzneimitteln (Good Veterinary Practice-Richtlinien / GVP-Richtlinien)38, sie sind jedoch nicht verbindlich. Studienergebnisse39 zeigen, dass ein Grossteil der Verschreibungen den Richtlinien zum umsichtigen Einsatz von Antibiotika entspricht. Zwischen einzelnen Tierarztpraxen bestehen aber grosse Unterschiede bezüglich verschriebenen Antibiotikamengen und Wirkstoffklassen, so dass davon ausgegangen werden muss, dass ein Verbesserungspotential vorhanden ist.
Der Einsatz von Antibiotika zur Wachstums- und Leistungsförderung bei Nutztieren ist in der Schweiz seit 1999 gesetzlich verboten. Der Entscheid zur Auswahl und
37 Institut für Infektionskrankheiten IFIK der Universität Bern & Universitätsspital Bern (2012). Richtlinien für den Gebrauch von antimikrobiellen Substanzen. Resistenzübersicht. http://www.ifik.unibe.ch/unibe/medizin/ifik/content/e7961/e8088/e8553/e527294/Richtlinien_Antibiotika_ 2014-8_ger.pdf
38 http://www.gstsvs.ch/fileadmin/media/TAM/de/TAM-Richtlinien/Sorgfaeltiger_Umgang_mit_TAM.pdf
39 Regula, G., et al. (2009); J Antimicrob Chemother 63(4): 805-811: Prescription patterns of antimicrobials in veterinary practices in Switzerland.