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Vernehmlassung 2014/51: Strategie Antibiotikaresistenzen Schweiz (StAR) · 71 Seiten
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3.2.7 Forschungs- und Produktionseinrichtungen
Forschungs- und Eintrag von Antibiotika, Resistenzgenen und resistenten Bakterien aus Produktionseinrichtungen Forschungs- und Produktionseinrichtungen in die Umwelt reduzieren
Die betroffenen Betriebe, Institutionen und kantonal zuständigen Ämter werden durch Informationsmassnahmen auf die Resistenzproblematik im Rahmen des bestehenden Vollzugs der Einschliessungsverordnung für die Resistenz- problematik sensibilisiert. Zusätzlich überprüfen die zuständigen Ämter im Rahmen des kantonalen Vollzugs und die für die Beurteilung der Tätigkeiten zuständigen Stellen des Bundes die Eignung und Einhaltung der entsprechenden Massnahmen im Hinblick auf die Resistenzproblematik eingehender als bisher.
In der molekularbiologischen Forschung und Produktion werden routinemässig Antibiotika und Resistenzgene zur Selektion und Aufrechterhaltung gewünschter Eigenschaften der eingesetzten Mikroorganismen verwendet (meist E.coli- Bakterien und Hefestämme). Die Menge der verwendeten Antibiotika ist im Vergleich zur Gesamtmenge allerdings klein (ca. 0.2 %). Die Entsorgung der anfallenden Abfälle, welche Antibiotika, Gene und Organismen enthalten, ist seit 1999 in der Einschliessungsverordnung geregelt. Die fachgerechte und korrekte Einhaltung ihrer Bestimmungen garantiert an und für sich bereits, dass keine lebenden resistenten Mikroorganismen in die Umwelt gelangen. In sehr begrenzter Menge gelangen Antibiotika und Resistenzgene trotzdem ins Abwasser. Es ist daher zu prüfen, ob diese Einträge bezüglich der Entstehung von Antibiotikaresistenzen eine relevante Rolle spielen.
Mit der Umsetzung der Massnahme werden die betroffenen Betriebe, Institutionen und kantonal zuständigen Ämter durch Informationsmassnahmen auf die Resistenzproblematik im Rahmen des bestehenden Bundesvollzugs der Einschliessungsverordnung (ESV) sensibilisiert. Betont wird, dass die Einhaltung der gesetzlichen Massnahmen in Bezug auf die Abfallbehandlung und -entsorgung Voraussetzung ist, den Eintrag aus den betroffenen Betrieben möglichst gering zu halten. Zusätzlich werden die für den kantonalen Vollzug zuständigen Ämter und die für die Beurteilung der Tätigkeiten zuständigen Stellen des Bundes die Eignung und Einhaltung der entsprechenden Massnahmen im Hinblick auf die Resistenzproblematik eingehender als bisher überprüfen.
Die Federführung für die Umsetzung dieser Massnahme liegt beim Bund und den Kantonen. Umsetzungspartner sind betroffene Betriebe und Institutionen in Forschung, Entwicklung, Diagnose und Produktion.
3.3 Sachgemässer Antibiotikaeinsatz
Wenn Antibiotika eingesetzt werden müssen, vermindert ein zurückhaltender, sachgemässer Einsatz die Resistenzbildung und beugt damit Infektionen mit antibiotikaresistenten Erregern vor. Voraussetzung dafür ist, dass die Akteure über eine gute Ausbildung verfügen und praxisnahe Informationen vorliegen. Wichtig ist zudem ein Grundverständnis der Patientinnen und Patienten bzw. der Tierhaltenden über die Anwendung von Antibiotika. Ergänzend dazu sind verbindliche Vorgaben wichtig, die flächendeckend und konsequent angewandt werden.