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Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 1'864 Seiten

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Anhang 4 (Art. 7 Abs. 5)

Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben für Säuglingsanfangsnahrung und Voraussetzungen, die eine entsprechende Werbebehauptung rechtfertigen

1. Nährwertbezogene Angaben

Werbebehauptung Voraussetzung für die Werbebehauptung

11 nur Laktose enthalten Laktose ist das einzige vorhandene Kohlen-

hydrat.

12 Laktosefrei Der Laktosegehalt beträgt höchstens

2,5 mg/100 kJ (10 mg/100 kcal).

13 Zusatz von langkettigen, mehr- Der Gehalt an Docosahexaensäure beträgt

fach ungesättigten Fettsäuren mindestens 0,2 % des Gesamtfettsäurege- oder eine gleichwertige nährwert- halts.

bezogene Angabe in Bezug auf

den Zusatz von

Docosahexaensäure

14 Nährwertbezogene Angabe

bezüglich des Zusatzes der

folgenden optionalen Zutaten:

141 Taurin Freiwillig zugesetzt in einer Konzentration,

die für die bestimmungsgemässe besondere Verwendung durch Säuglinge angemessen ist und den Bedingungen in Anhang 2

entspricht.

142 Fructo-Oligosaccharide und Freiwillig zugesetzt in einer Konzentration,

Galacto-Oligosaccharide die für die bestimmungsgemässe besondere Verwendung durch Säuglinge angemessen ist und den Bedingungen in Anhang 2

entspricht.

143 Nukleotide Freiwillig zugesetzt in einer Konzentration,

die für die bestimmungsgemässe besondere Verwendung durch Säuglinge angemessen ist und den Bedingungen in Anhang 2

entspricht.