Vorlagen 2
Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 1'864 Seiten
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Anhang 4 (Art. 7 Abs. 5)
Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben für Säuglingsanfangsnahrung und Voraussetzungen, die eine entsprechende Werbebehauptung rechtfertigen
1. Nährwertbezogene Angaben
Werbebehauptung Voraussetzung für die Werbebehauptung
11 nur Laktose enthalten Laktose ist das einzige vorhandene Kohlen-
hydrat.
12 Laktosefrei Der Laktosegehalt beträgt höchstens
2,5 mg/100 kJ (10 mg/100 kcal).
13 Zusatz von langkettigen, mehr- Der Gehalt an Docosahexaensäure beträgt
fach ungesättigten Fettsäuren mindestens 0,2 % des Gesamtfettsäurege- oder eine gleichwertige nährwert- halts.
bezogene Angabe in Bezug auf
den Zusatz von
Docosahexaensäure
14 Nährwertbezogene Angabe
bezüglich des Zusatzes der
folgenden optionalen Zutaten:
141 Taurin Freiwillig zugesetzt in einer Konzentration,
die für die bestimmungsgemässe besondere Verwendung durch Säuglinge angemessen ist und den Bedingungen in Anhang 2
entspricht.
142 Fructo-Oligosaccharide und Freiwillig zugesetzt in einer Konzentration,
Galacto-Oligosaccharide die für die bestimmungsgemässe besondere Verwendung durch Säuglinge angemessen ist und den Bedingungen in Anhang 2
entspricht.
143 Nukleotide Freiwillig zugesetzt in einer Konzentration,
die für die bestimmungsgemässe besondere Verwendung durch Säuglinge angemessen ist und den Bedingungen in Anhang 2
entspricht.