Vorlagen 2
Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 1'864 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 1173Fedlex · Vorlage
2 Für die in Anhang 3 aufgeführten Stoffe, für die keine Reinheitskriterien festgelegt wurden, gelten die allgemein anerkannten Reinheitskriterien, die von internationalen Gremien empfohlen werden.
Art. 7 Anpassung der Anhänge
Das BLV passt die Anhänge dieser Verordnung regelmässig dem Stand von Wissenschaft und Technik sowie dem Recht der wichtigsten Handelspartner der Schweiz an.
Art. 8 Übergangsbestimmungen
1 Die Übergangsbestimmungen richten sich nach Artikel 90 Absätze 1, 3 und 4 LGV.
2 Lebensmittel, die der Meldepflicht nach Artikel 5 Absatz 1 unterliegen und die bereits in Verkehr gebracht und nach bisherigem Recht gemeldet worden sind, gelten auch unter dem neuen Recht als gemeldet.
Art. 9 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am ... in Kraft.
... Eidgenössisches Departement des Innern:
Alain Berset