Vorlagen 2
Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 1'864 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 1170Fedlex · Vorlage
Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel (VNem)
vom …
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI),
gestützt auf die Artikel 10 Absatz 4, 12 Absatz 3, 14 Absatz 1, 25 Absatz 2 und 35 Absätze 4 und 5 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung vom ...1 (LGV),
verordnet:
Art. 1 Nahrungsergänzungsmittel und Nährstoffe
1 Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel, die dazu bestimmt sind, die normale Ernährung zu ergänzen. Sie bestehen aus Einfach- oder Mehrfachkonzentraten von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung und werden in dosierter Form in Verkehr gebracht.
2 Nährstoffe im Sinne dieser Verordnung sind Vitamine und Mineralstoffe, einschliesslich Spurenelementen.
Art. 2 Anforderungen
1 Nahrungsergänzungsmittel dürfen nur vorverpackt an Konsumentinnen und Konsumenten abgegeben werden.
2 Sie müssen zur Aufnahme in abgemessenen kleinen Mengen in Darreichungsformen wie Kapseln, Pastillen, Tabletten, Pillen, Pulverbeuteln, Flüssigampullen oder Flaschen mit Tropfeinsätzen angeboten werden.
3 Sie dürfen enthalten:
a. ausschliesslich die in Anhang 1 aufgeführten Nährstoffe und sonstigen Stoffe;
b. Stoffe, die:
1. nach der Verordnung des EDI vom …2 über neuartige Lebensmittel zulässig sind und in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden dürfen,
2. vom BLV als neuartige Lebensmittel bewilligt wurden;
SR ...
1 SR 817.02
2 SR… 2014......