Vorlagen 2
Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 1'864 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 1192Fedlex · Vorlage
2 Die Allgemeinverfügung sowie der Eintritt der Rechtskraft werden im Bundesblatt publiziert.
3 Das BLV informiert die kantonalen Vollzugsorgane unverzüglich über den Erlass einer Allgemeinverfügung und über den Eintritt von deren Rechtskraft.
4. Abschnitt: Neuartige Lebensmittel, die ohne Bewilligung verkehrsfähig sind
Art. 6
1 Ohne Bewilligung verkehrsfähig sind die neuartigen Lebensmittel gemäss Anhang.
2 Das BLV kann diesen Anhang aktualisieren, wenn ein neuartiges Lebensmittel die Anforderungen nach Artikel 17 Absatz 2 LGV erfüllt.
5. Abschnitt: Inkrafttreten
Art. 7
Diese Verordnung tritt am ... in Kraft.
Eidgenössisches Departement des Innern: Alain Berset