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Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 1'864 Seiten

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Verordnung des EDI über die Sicherheit von Spielzeug (Spielzeugverordnung, VSS)

Änderung vom ...

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI)

verordnet:

I

Die Spielzeugverordnung vom 15. August 20121 wird wie folgt geändert:

Ingress

gestützt auf die Artikel 45 Absatz 5, 64 Absatz 5 und 87 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung vom …2 (LGV),

Art. 1 Abs. 1

1 Diese Verordnung gilt für Spielzeug nach Artikel 64 Absatz 1 LGV.

Art. 1bis Begriffe

In dieser Verordnung bedeuten:

a. Herstellerin: jede natürliche oder juristische Person, die ein Spielzeug herstellt, entwickelt oder herstellen lässt und dieses Spielzeug unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke vermarktet;

b. Bevollmächtigte: jede natürliche oder juristische Person, die von einer Herstellerin schriftlich beauftragt wurde, in ihrem Namen bestimmte Aufgaben wahrzunehmen;

c. Importeurin: jede natürliche oder juristische Person, die ein Spielzeug aus dem Ausland in Verkehr bringt;

d. Händlerin: jede natürliche oder juristische Person in der Lieferkette, die ein Spielzeug in Verkehr bringt, mit Ausnahme der Herstellerin oder der Importeurin;

e. Gefahr: die mögliche Ursache eines Schadens;

1 SR 817.023.11

2 SR ... 2014–...