Vorlagen 2
Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 1'864 Seiten
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Verordnung des EDI über die Sicherheit von Spielzeug (Spielzeugverordnung, VSS)
Änderung vom ...
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI)
verordnet:
I
Die Spielzeugverordnung vom 15. August 20121 wird wie folgt geändert:
Ingress
gestützt auf die Artikel 45 Absatz 5, 64 Absatz 5 und 87 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung vom …2 (LGV),
Art. 1 Abs. 1
1 Diese Verordnung gilt für Spielzeug nach Artikel 64 Absatz 1 LGV.
Art. 1bis Begriffe
In dieser Verordnung bedeuten:
a. Herstellerin: jede natürliche oder juristische Person, die ein Spielzeug herstellt, entwickelt oder herstellen lässt und dieses Spielzeug unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke vermarktet;
b. Bevollmächtigte: jede natürliche oder juristische Person, die von einer Herstellerin schriftlich beauftragt wurde, in ihrem Namen bestimmte Aufgaben wahrzunehmen;
c. Importeurin: jede natürliche oder juristische Person, die ein Spielzeug aus dem Ausland in Verkehr bringt;
d. Händlerin: jede natürliche oder juristische Person in der Lieferkette, die ein Spielzeug in Verkehr bringt, mit Ausnahme der Herstellerin oder der Importeurin;
e. Gefahr: die mögliche Ursache eines Schadens;
1 SR 817.023.11
2 SR ... 2014–...