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Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 1'864 Seiten

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Information über Lebensmittel RS 2015

35.2 Ein Lebensmittel gilt als laktosefrei, wenn das genussfertige Produkt weniger

als 0,1 g Laktose pro 100 g oder 100 ml enthält.

36. Eiweissarme Lebensmittel

36.1 Ein Lebensmittel gilt als eiweissarm, wenn der Eiweissgehalt im genussferti-

gen Produkt:

a. im Vergleich zum entsprechenden Normalerzeugnis mindestens um die Hälfte herabgesetzt ist; und

b. höchstens 1 g pro 100 g Trockenmasse beträgt.

36.2 Eiweissarme Teigwaren können, in Abweichung von Teigwaren nach Art. 71–

73 der Verordnung des EDI vom ...20 über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft, Pilze und Speisesalz, wechselnde Anteile an Stärke enthalten.

20 SR ...