Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/60: Strategie Stromnetze · 51 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Bundesgesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze

4. Zusammenfassung der Kernthemen

Die grosse Mehrheit der 134 Vernehmlassungsteilnehmenden unterstützt die Vorlage in den Grundsätzen, sieht jedoch Anpassungsbedarf oder äussert Vorbehalte. Abgelehnt wird der vorliegende Gesetzesentwurf von 6 Vernehmlassungsteilnehmenden: Schweizerische Volkspartei (SVP), Schweizerischer Gewerbeverband, Schweizer Bauernverband, Autogewerbeverband der Schweiz, Chambre genevoise immobilière und Union Suisse des Professionnels de l’Immobilier. Von den Vernehmlassungsteilnehmenden verzichten 7 explizit auf eine Stellungnahme. Die FDP.Die Liberalen Schweiz (FDP), der Schweizerischer Gewerbeverband und economiesuisse beantragen die Streichung des Netzentwicklungsprozesses Art. 9a – f StromVG.

[Art. 9a StromVG] Szenariorahmen: Der Grossteil der Vernehmlassungsteilnehmenden - u.a. alle Kantone ausser ZG, 5 Parteien, der grössere Teil der Elektrizitätswirtschaft, die Dienstleistungs- und Industriewirtschaft, die SBB, die Umwelt- und Landschaftsschutzorganisationen – ist mit einem energiewirtschaftlichen Szenariorahmen als verbindliche Grundlage für die Netzplanung einverstanden. Auf Ablehnung trifft ein Szenariorahmen unter anderem bei FDP, SVP, economiesuisse, den Services industriels de Genève und den Industrielle Werke Basel. Als Gründe für die Ablehnung wurde eine Überregulierung beziehungsweise die funktionierende jetzige Regelung geltend gemacht, oder dass sich die Netzplanung nicht nach politischen Wunschvorstellungen zu richten habe. Mehrere Organisationen wie u.a. die FDP, der Schweizerischer Gemeindeverband, Swissgrid und der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) wünschen bereits auf Gesetzesebene eine Beschränkung der Verbindlichkeit auf das Übertragungsnetz und die Verteilnetze hoher Spannung (Netzebenen 1-3). Nach der Meinung von 11 Kantonen, der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK) und der Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK) soll die Erarbeitung des Szenariorahmens Aufgabe der Swissgrid sein.

Die periodische Überprüfung alle 5 Jahre trifft bei der Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden auf Zustimmung. Einige (u. a. die Regierungskonferenz der Gebirgskantone, BS, GL, GR, NW, OW, UR, VS und Swissgrid) würden es aus Flexibilitätsgründen vorziehen, diese auf Verordnungsebene zu regeln. Im Rahmen der Vernehmlassung werden auch Periodizitäten von 3, 4 oder 10 Jahren gewünscht.

[Art. 9b & Art. 22 Abs. 2bis StromVG] Mehrjahrespläne: Die in der Vorlage vorgesehene Frist für die Netzbetreiber zur Erstellung und Einreichung der Mehrjahrespläne nach der Genehmigung des letzten Szenariorahmens befürwortet der grösste Teil der Vernehmlassungsteilnehmenden. Abgelehnt wird sie von 5 Teilnehmenden aus der Elektrizitätswirtschaft. Jedoch wird von diversen Seiten eine Regelung auf Verordnungsebene angeregt. Die Frist von 9 Monaten wird von den meisten Vernehmlassungsteilnehmenden als angemessen eingeschätzt. Als Alternativen werden Zeiträume von 6,12 (meistgenannt), 15 oder 18 Monate vorgeschlagen. U. a. von den Gebirgskantonen und Swissgrid wird eine höhere Periodizität von 3 beziehungsweise 2 Jahren bezüglich der Erstellung der Mehrjahrespläne gefordert.

Die Prüfung der Mehrjahrespläne durch die Elektrizitätskommission (ElCom) und das Festhalten des Ergebnisses in einer schriftlichen Stellungnahme werden von den Vernehmlassungsteilnehmenden grösstenteils befürwortet. Viele fordern jedoch bereits auf Gesetzesebene eine Beschränkung der Prüfung auf das Übertragungsnetz und die Verteilnetze hoher Spannung (Netzebenen 1-3). Abgelehnt wird die betreffende Bestimmung von der ElCom, den Services industriels de Genève, den Industriellen Werke Basel und der Industrie- und Dienstleistungswirtschaft. Letztere befürchtet, dass die Netzbetreiber dadurch verleitet werden könnten, überdotierte Mehrjahrespläne einzureichen. Swissgrid, VSE und weitere Teile der Elektrizitätswirtschaft beantragen, dass mit der Prüfung der Mehrjahrespläne der Bedarf der enthaltenen Projekte bestätigt werden sollte. Des Weiteren sollen die Unternehmen die Mehrjahrespläne selber veröffentlichen, nicht die ElCom.

Eine Frist für die Prüfung der Mehrjahrespläne durch die ElCom unterstützt die Mehrzahl der Vernehmlassungsteilnehmenden. LU, ElCom, die Industriellen Werke Basel, der Verband der Personalvertretungen der Schweizerischen Elektrizitätswirtschaft, die Umweltfreisinnigen St. Gallen