Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/60: Strategie Stromnetze · 51 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Bundesgesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze

respektive gegenüber dem Stromhandel abzugrenzen sei. Der Widerstand regt sich insbesondere gegen das nationale Interesse von Leitungen des Verteilnetzes hoher Spannung (Netzebenen 3).

[Art. 15e – 15j EleG] Sachplanverfahren: Mit der Beibehaltung des Sachplanverfahrens ist der grösste Teil der Vernehmlassungsteilnehmenden einverstanden. AI, TI, Teile der Elektrizitätswirtschaft und die SBB möchten im Gesetz festhalten, dass die Sachplanpflicht nur für das Übertragungsnetz (Netzebenen 1) gelte. 6 Kantone und die EnDK bestehen auf einer Vertretung der kantonalen Raumplanungsbehörden in der Begleitgruppe. Einzelne Teilnehmende wie der Schweizer Bauernverband weisen auf die aus ihrer Sicht unbefriedigende Entschädigungssituation hin. BS und die Industriellen Werke Basel betrachten das Sachplanverfahren als schwerfällig und aufwändig und beantragen deshalb eine Alternativlösung.

Die gesetzliche Verankerung des Sachplanverfahrens ist nach der Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden notwendig. BS, SG, ZH, Electrosuisse, die Industriellen Werke Basel, Swisspower, Umweltfreisinnige SG und Dachverband Elektrosmog lehnen diese ab. Die meisten der Gegensprecher sehen eine Regelung auf Verordnungsebene als ausreichend an.

[Art. 16 – 17a EleG] Plangenehmigungsverfahren: Die Möglichkeit, dass das Bundesamt für Energie (BFE) verwaltungsexterne Personen mit der Durchführung von Plangenehmigungsverfahren beauftragen kann, ist umstritten: AG, SG, CVP, GPS, die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete, der Schweizer Bauernverband, der Schweizer Gewerbeverband, der Schweizerische Gewerkschaftsbund, 13 Teilnehmende aus der Elektrizitätswirtschaft (u. a. VSE), die Hälfte der Industrie- und Dienstleistungswirtschaft, SBB, Autogewerbeverband der Schweiz, der Hauseigentümerverband, die Schweizerische Greina-Stiftung, die Schweizerische Akademie der Technischen Wissenschaften, die Schweizerische Vereinigung für Geothermie, die Umweltfreisinnigen SG und der Dachverband Elektrosmog lehnen den betreffenden Gesetzesartikel ab. Als Gründe werden mögliche Interessenskonflikte, der Verlust von Know-how und höhere Kosten geltend gemacht. Auch werden Plangenehmigungsverfahren als hoheitliche Aufgabe betrachtet, bei welcher das BFE als neutrale Behörde die Verantwortung übernehmen müsse.

Einverstanden mit dieser Bestimmung sind u.a. die Mehrheit der Kantone und Parteien, der Schweizerische Städteverband, AEE Suisse, 18 Teilnehmende der Elektrizitätswirtschaft (u. a. Swissgrid) und die Hälfte der Industrie- und Dienstleistungswirtschaft. Sie sollte mehreren Teilnehmenden zufolge nur temporär eingesetzt werden und auf Ausnahmefällen beschränkt sein. Ausserdem wird eine verfahrensbeschleunigende Wirkung vorausgesetzt und die schlussendliche Genehmigung müsse in der Verantwortung des BFE verbleiben.

[Art. 18 – 18d EleG] Projektierungszonen und Baulinien: Die Sicherung von Leitungstrassen zur Sicherstellung von Aus- und Umbauten mittels Baulinien befürwortet die grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden. Für EnDK, OW, SH, ZG und die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete müssen Projektierungszonen und Baulinien zwingend auf dem Ergebnis des Sachplans basieren. Mehrfach wird eine Ergänzung beantragt, dass obsolet gewordene Projektierungszonen auch auf Antrag der Grundeigentümer aufgehoben werden können. Einzelne Teilnehmende weisen darauf hin, dass die vorliegende Regelung Projektierungszonen auf unbestimmte Zeit erlaube und deshalb überarbeitet werden müsse. Teile der Elektrizitätswirtschaft wünschen, dass die Geltungsdauer von Projektierungszonen während des gesamten Plangenehmigungsverfahrens um jeweils 3 Jahre verlängert werden könne.

Der Schweizer Bauernverband, die Chambre Genevoise immobilière, der Dachverband Elektrosmog und die Union Suisse des Professionnels de l‘Immobilier lehnen Projektierungszonen und Baulinien ab. Geltend gemachte Gründe sind die offene Entschädigungsfrage und die Ansicht, dass dies eine unverhältnismässige Enteignungsmassnahme darstelle.

[Art. 26a EleG] Geodaten: Die Erhebung und Veröffentlichung einer Gesamtsicht der elektrischen Anlagen durch das BFE wird kontrovers gesehen: Abgelehnt wird die Bestimmung u.a. von 14 Kantone, EnDK, RKGK, SVP, CVP, der Schweizerische Gewerbeverband, der Dachverbände der