Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/60: Strategie Stromnetze · 51 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Bundesgesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze
Mehrheit der Elektrizitätswirtschaft, die Industrie- und Dienstleistungswirtschaft und 3 der weiteren energiepolitischen/-technischen Organisationen. VSE und Teile der Elektrizitätswirtschaft sehen die Verpflichtung der Kantone, über die regionale Netzplanung zu informieren, bereits durch die Veröffentlichung der Mehrjahrespläne abgedeckt und fordern die Streichung von Art. 9f Abs. 2 StromVG. 8 Kantone fordern, dass bei einer Verpflichtung der Kantone zur Öffentlichkeitsarbeit auch zwingend eine Leistungsvereinbarung abzuschliessen sei. Mehrere Teilnehmende weisen darauf hin, dass so weit möglich bereits vorhandene Kommunikationskanäle genutzt respektive der Aufwand minimiert werden sollte.
[Art. 15 (ohne Abs. 2d.) StromVG] Anrechenbare Kosten: Grundsätzlich einverstanden mit der
Anrechenbarkeit der Kosten für Informationsmassnahmen auf Seiten der Netzbetreiber sind eine Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden. U.a. die Umwelt- und Landschaftsschutzverbände und die SPS stimmen nur zu, falls es sich um eine ausgewogene Information mit effektiven Mitwirkungsmöglichkeiten handelt. BE, LU, die Grünliberale Partei Schweiz (glp), die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete, Travail.Suisse, der Schweizer Bauernverband, der Schweizerische Gewerbeverband, ElCom, die Industrie- und Dienstleistungswirtschaft, das Konsumentenforum und die Schweizerische Vereinigung für Geothermie lehnen die betreffende Bestimmung ab. Solche Informationsmassnahmen seien Teil der unternehmerischen Aktivitäten und nicht durch die Konsumenten zu tragen.
Die Anrechenbarkeit von innovativen Massnahmen ist für die Mehrheit der Kantone und Parteien, die Dachverbände der Wirtschaft und die Elektrizitätswirtschaft zielführend. Auf Ablehnung trifft diese u.a. bei den Gebirgskantonen, AG, VD, GL, SVP, dem Schweizerischen Gemeindeverband, dem Schweizerischen Gewerbeverband, dem Schweizer Bauernverband, dem Konsumentenforum, ElCom, der Industrie- und Dienstleistungswirtschaft, der Schweizerische Akademie der Technischen Wissenschaften, bei der Schweizerische Vereinigung für Geothermie, der Genossenschaft Ökostrom und beim Dachverband Elektrosmog. Als Gründe für die Ablehnung werden die kostentreibende Wirkung, eine Verzerrung des Wettbewerbs und ein fehlendes Kostendach angeführt.
Die Anrechenbarkeit von intelligenten Messsystemen soll nach TI, VSE und weiteren Vernehmlassungsteilnehmenden aus der Elektrizitätswirtschaft auf intelligente Steuersysteme ausgedehnt werden. Die Streichung der Anrechenbarkeit von intelligenten Messsystemen wird von SVP, Industrie- und Dienstleistungswirtschaft, Stiftung für Konsumentenschutz und Swiss Metering gefordert. Dies sei wettbewerbsverzerrend, stattdessen müsse gesetzlich festgehalten werden, dass das Messwesen dem Wettbewerb unterstehe und Dritten diskriminierungsfreien Zugang zu gewährleisten sei.
[Art. 15b EleG] Technologieentscheid NE 1: AI, EnDK, NW, economiesuisse, Swissgrid und SBB fordern eine gesetzliche Verankerung des Grundsatzes, dass Leitungen des Übertragungsnetzes (Netzebene 1) grundsätzlich als Freileitungen zu bauen sind und nur in Ausnahmefällen als Erdverkabelung.
Ersatzmassnahmen auf den unteren Netzebenen auf Antrag der Übertragungsnetzbetreiberin stossen bei den meisten der Vernehmlassungsteilnehmenden auf Zustimmung. Gefordert werden teilweise eine frühzeitige Einbindung der Verteilnetzbetreiber sowie deren Einverständnis, eine Begründung der Anträge und die vollständige Anrechenbarkeit solcher Massnahmen. OW, BDP, glp, der Schweizerische Gewerbeverband, weite Teile der Elektrizitätswirtschaft und das Konsumentenforum lehnen solche Ersatzmassnahmen ab.
[Art. 15c EleG] Mehrkostenfaktor: Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden unterstützt grundsätzlich einen Mehrkostenfaktor für die Verteilnetze (Netzebenen 3-7). Nicht nur aus der Elektrizitätswirtschaft wird der Wunsch geäussert, Anschlussleitungen von (Wasser-)Kraftwerken zur finanziellen Entlastung seien davon auszunehmen.
SVP, der Schweizerische Gewerbeverband, eine Minderheit der Elektrizitätswirtschaft und mehrere weitere energiepolitische/-technische Organisationen lehnen den Gesetzesartikel ab. Als Beweggründe für die Ablehnung werden die Kostenfrage oder die Forderung nach der Ausweitung der