Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/60: Strategie Stromnetze · 51 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Bundesgesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze

und der Dachverband Elektrosmog lehnen eine solche Frist ab. Als Gründe für die Ablehnung werden die Gefahr, dass die Qualität der Prüfung leide und die Tatsache, dass die benötigte Zeitdauer von Qualität und Umfang der Mehrjahrespläne abhänge, genannt. Auch die vorgeschlagene Fristlänge von 9 Monaten erhält mehrheitlich Zustimmung. Wahlweise wurden auch 3, 5, 6 oder 12 Monate vorgeschlagen.

[Art. 9c StromVG] Festlegung Einspeisepunkt: Die Definition des Einspeisepunktes wird von den meisten der Vernehmlassungsteilnehmenden befürwortet. U.a. AG, TI, die Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz (CVP), der Schweizerische Städteverband, Teile der Elektrizitätswirtschaft und Swisscleantech wünschen, die Definition auf Ausspeisepunkte auszudehnen. Der Schweizer Bauernverband und die Genossenschaft Ökostrom lehnen den Gesetzesvorschlag ab, die Produzenten seien finanziell weniger zu belasten.

Für mehrere Teilnehmende aus der Elektrizitätswirtschaft (u.a. Swissgrid, VSE) ist der Begriff «gesicherte Planungsdaten» zu unklar, weshalb der Begriff zu präzisieren respektive ersetzen sei. Ebenfalls seien für die Festlegung des Einspeisepunktes die gesamten Lebenszykluskosten einzubeziehen, so AG, TI, Swissgrid und VSE. Die Industrie- und Dienstleistungswirtschaft möchte prüfen, ob die Definition mit innovativen Konzepten wie Demand Response kompatibel ist. Die Landschafts- und Umweltschutzorganisationen verlangen, dass die Umwelt- und Landschaftsverträglichkeit ebenfalls zu berücksichtigen sei.

[Art. 9d StromVG] Grundsätze für die Netzplanung: Die gesetzliche Verankerung des NOVA-Prinzips (Netz-Optimierung vor -Verstärkung vor -Ausbau) stösst bei den meisten Vernehmlassungsteilnehmenden auf Zustimmung. Abgelehnt wird sie von BL, BS, dem Schweizerischen Gewerbeverband, von 10 Teilnehmenden aus der Elektrizitätswirtschaft und vom Hauseigentümerverband. Nach Swissgrid, VSE und anderen Teilnehmenden aus der Elektrizitätswirtschaft sollen die Netzplanungsgrundsätze nur gegenüber der ElCom offengelegt werden.

Verschiedene Organisationen, darunter AG, die Bürgerlich-Demokratische Partei Schweiz (BDP), der Schweizerische Städteverband, Swissgrid und VSE, weisen darauf hin, dass je nach Situation ein Ausbau langfristig effizienter sein könne als eine kurzfristige Optimierung. Deshalb sei der gesamte Planungshorizont zu berücksichtigen.

[Art. 9e StromVG] Koordination der Planung: Der grösste Teil der Vernehmlassungsteilnehmenden befürwortet den Einbezug der betroffenen Kantone, Gemeinden und weiteren Betroffenen bei der Bedarfsermittlung in den Verteilnetzen. Abgelehnt wird der Einbezug von NW, SVP, dem Schweizerischen Gewerbeverband und Teilen der Elektrizitätswirtschat. BS, NW, der Schweizerische Gemeindeverband und 6 Teilnehmende aus der Elektrizitätswirtschaft möchten die gesetzliche Regelung auf das Übertragungsnetz und die Verteilnetze hoher Spannung beschränken (Netzebenen 1-3). In den Augen von VSE und anderer Teilnehmenden aus der Elektrizitätswirtschaft kann Swissgrid nicht die Verantwortung für die Koordination zwischen den anderen Netzbetreibern übernehmen. Die Industrie- und Dienstleistungswirtschaft beantragt, dass der Kreis der Betroffenen explizit auf Endverbraucher und Anbieter von Dienstleistungen im Bereich Demand Side Management auszuweiten sei. Die Umwelt- und Landschaftsschutzorganisationen fordern einen Einbezug ihrer Organisationen.

[Art. 9f & Art. 15 Abs. 2d. & Art. 20 Abs. 2g-h StromVG, Art. 3bis Abs. 2 EleG]

Öffentlichkeitsarbeit: Die gesetzliche Verankerung der Kompetenz von Bund und Kantonen, die Öffentlichkeit über zentrale Aspekte der Netzentwicklung und Mitwirkungsmöglichkeiten zu informieren, stellt für die Mehrheit der Kantone, CVP, die Grüne Partei der Schweiz (GPS), die Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SPS), eine Minderheit der Elektrizitätswirtschaft (u.a. Swissgrid), die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) und die Umwelt- und Landschaftsschutzorganisationen eine zielführende Massnahme dar. Die Streichung der Regelung beantragen die Gebirgskantone, ZG, BDP, FDP, SVP, der Schweizerische Gewerbeverband, eine