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Vernehmlassung 2014/65: Totalrevision der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) · 50 Seiten
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814.600 Schutz des ökologischen Gleichgewichts
2Bei verspäteter Zahlung ist ein Verzugszins von jährlich 3,5 Prozent geschuldet. Art. 20
Aufgehoben
7. Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung vom 18. Mai 200526
Anhang 2.6
Ziffer 2.2.1 Abs. 2 Bst. b
Aufgehoben
8. Freisetzungsverordnung vom 10. September 200827
Art. 15 Abs. 3
3Abgetragener Boden, der mit invasiven gebietsfremden Organismen nach Anhang 2 belastet ist, muss am Entnahmeort verwertet oder so entsorgt werden, dass eine Weiterverbreitung dieser Organismen ausgeschlossen ist.
26SR 814.81