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Vernehmlassung 2014/65: Totalrevision der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) · 50 Seiten

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814.600 Schutz des ökologischen Gleichgewichts

2Bei verspäteter Zahlung ist ein Verzugszins von jährlich 3,5 Prozent geschuldet. Art. 20

Aufgehoben

7. Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung vom 18. Mai 200526

Anhang 2.6

Ziffer 2.2.1 Abs. 2 Bst. b

Aufgehoben

8. Freisetzungsverordnung vom 10. September 200827

Art. 15 Abs. 3

3Abgetragener Boden, der mit invasiven gebietsfremden Organismen nach Anhang 2 belastet ist, muss am Entnahmeort verwertet oder so entsorgt werden, dass eine Weiterverbreitung dieser Organismen ausgeschlossen ist.

26SR 814.81

27 SR 814.911