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Vernehmlassung 2014/65: Totalrevision der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) · 53 Seiten

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3. Stufen der Gefährdungsabschätzung

3.1 Erforderliche Ausgangsinformationen

Für die Bearbeitung der drei Prüfstufen sind jeweils unterschiedliche Informationen er-

forderlich, wobei Umfang und Detailierungsgrad der Informationsgrundlage mit den

einzelnen Prüfschritten erheblich zunehmen.

In Anhang 7 werden Anforderungen an eine einheitliche Erstellung der Ausgangsin-

formationen für die Gefährdungsabschätzung zusammengestellt. Diese sollen die Ver-

gleichbarkeit der Beurteilungsgrundlagen verschiedener Deponien unterstützen.

Eine zentrale Grundlage für die Durchführung der Prüfungen ist eine Beschreibung der Beschreibung der Deponie Deponie mit ihren räumlichen Randbedingungen (Standort, Klima, (Hydro-)Geologie,

Nutzungen im Umfeld usw.) sowie den deponietechnischen Einrichtungen und der Or-

ganisation des Deponiebetriebs. Hinsichtlich der technischen Gestaltung der Deponie

nach Abschluss des Ablagerungsbetriebs ist eine Planung vorzulegen.

Die Beschreibung der Deponie erfolgt anhand der Checkliste Basisdaten Deponie

(Anhang 1).

Wesentlich sind weiter die bisherigen Ergebnisse der Untersuchungen des Sickerwas- Untersuchungsresultate sers (Anhang 2), des Deponiegases sowie der Emissionen im Umfeld der Deponie.

Mit den Vorgaben für Überwachungsprogramme gemäss Anhang 2 soll sichergestellt

werden, dass für die unterschiedlichen Deponietypen einheitliche und vergleichbare

Datengrundlagen verfügbar sind. Bis zur Einreichung eines Bewilligungsgesuchs sind

mindestens für zwei Jahre darauf aufbauende Untersuchungen/Messungen durchzufüh-

ren und mit den übrigen Gesuchunterlagen vorzulegen.

Es ist davon auszugehen, dass trotz dieser Vorgaben für die Dokumentation zur Bewer- Qualität der Datengrundlagen tung der Deponien unterschiedlich detaillierte oder unvollständige Informationen vor-

liegen werden. Unterschiedliche Informationsqualitäten sind bei der Bewertung der

Datengrundlagen zu berücksichtigen:

Vollständige Datengrundlagen: grosse Aussagesicherheit,

Lückenhafte Datengrundlagen: mittlere Aussagesicherheit,

Unvollständige Datengrundlagen: geringe Aussagesicherheit.