Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/81: Änderung der Verordnung des UVEK über die Abgeltung der Kantone für die Unterstützung des Vollzugs der Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen · 5 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: N402-2237
Von den Kantonen AG, AI, BE, FR, GL, SG, SH, TG, ZH sowie dem Cercl'Air wird die Neuregelung der Abgeltung generell mit dem Ziel, dem effektiven Vollzugsaufwand der Kantone besser gerecht zu werden, begrüsst. Der Kanton AG sieht in der Vorlage eine faire und zielführende Abgeltungsregelung. Die Kantone AI, AR, GL, NW, SG und SH sowie das Fürstentum Liechtenstein schätzen das transparente und nachvollziehbare Berechnungsschema. Die Berücksichtigung der Mehrbelastung der neuen Befreiungslösung nach Artikel 9 VOCV seit 2013 wird von den Kantonen AI, GL, SG und SH begrüsst.
Explizit abgelehnt wird die Vorlage von den Kantonen JU und GE. Der Kanton JU lehnt die vorgesehene Abgeltung ab und fordert die Überprüfung der Berechnungsmethode mit spezifischen Anträgen. Der Kanton GE unterstützt zwar die Notwendigkeit für eine Verordnungsrevision, lehnt aber die vorgesehene Abgeltungshöhe insgesamt und den Komplexitätszuschlag bei Art. 9-Betrieben ab.
Tabelle 1: Übersicht der eingegangenen Stellungnahmen mit grundsätzlicher Beurteilung
Zustimmung Anträge ohne explizite Ablehnung Eingeladen Eingegangen Zustimmung
mit Anträgen Zustimmung/Ablehnung mit Anträgen AG X X
AI X X
AR X X
BE X X
BL X
X
BS (gemeinsam)
FL X X
FR X X
GE X X GL X X
GR X X
JU X X LU X X
NE X X
NW X X
OW X X
SG X X
SH X X
SO X X
SZ X X
TG X X
TI X X
UR X X
VD X X
VS X X
ZG
ZH X X
Cercl'Air X X
KVU
29 26 11 9 42
3 Stellungnahmen im Detail
Kriterien für die Verteilung: Anzahl VOC-Bilanzen, Anzahl und Komplexität von Art. 9-Betrieben
Die Kantone FR, ZH, TI und der Cercl'Air begrüssen explizit die Kriterien für die Verteilung der Abgeltung auf die Kantone (Anzahl VOC-Bilanzen sowie Anzahl und Komplexität von Betrieben, die
2/5 294/2006-00141/40/03/03/02/07/08/03/N402-2237