Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/85: Teilrevision der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und der Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV) · 147 Seiten

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Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori

als Ganzes ab. Die Vorschläge sind bezüglich der KPA undifferenziert und unausgereift, die spezifischen Gegebenheiten werden nicht berücksichtigt. Die Vorlage ist nur darauf bedacht, Preissenkungen zu erzielen. Dies verhindert jedoch, dass neue Arzneimittel hergestellt werden und gefährdet die Vermarktung bereits bestehender Produkte. Für Ärzte und Patienten bedeutet dies zusätzlich eine Senkung der Arzneimittelvielfalt und würde die komplementärmedizinischen Methoden vom therapeutischen Angebot ausschliessen. Es stellt sich daher generell die Frage nach den Auswirkungen der Vorlage. Leider hat das EDI keine Modellrechnungen öffentlich gemacht, so dass zwar die Stossrichtung, nicht aber der effektive Impact der Verordnungsänderungen eingeschätzt werden kann. Modellberechnungen sollten zwingend auch im Gesundheitswesen öffentlich zugänglich gemacht werden, wie das im Bereich der beruflichen Vorsorge üblich ist.

Die Vorlage hat damit nicht nur negative Auswirkungen auf die Versorgung im Generellen, sondern auch auf die KPA im Speziellen.

5. Vorlage im Besonderen

a) Therapeutischer Quervergleich

Im therapeutischen Quervergleich werden aktuell keine OTC-Arzneimittel einbezogen, weil der OTC und der Rx-Markt unterschiedlich funktionieren. Ein Vergleich zwischen chemischen Arzneimitteln und KPA ist aus unserer Sicht aus den oben genannten Gründen im Allgemeinen nicht durchführbar. Auch ein Vergleich von KPA unter sich, innerhalb der gleichen therapeutischen Gruppe, kann zwar gemacht werden. Es ist aber auf jeden Fall sicherzustellen, dass den Besonderheiten der KPA beim therapeutischen Quervergleich Rechnung getragen wird. Entscheidend ist im Einzelfall die Frage, ob ein Vergleich sachgerecht ist. Ein genereller therapeutischer Quervergleich innerhalb von therapeutischen Gruppen ist daher abzulehnen. Der Vorschlag kann dazu führen, dass es durch die Gruppeneinteilung in therapeutische Gruppen (Art. 65d Abs. 1, z.B. IT Gruppe 50, 52, 54, 60, etc.) zu Ungleichbehandlungen käme, die nicht hingenommen werden können. In dieser Hinsicht gibt es in Bezug auf die Bestimmungen zum therapeutischen Quervergleich notwendige Änderungen des Revisionsverordnungstextes (vgl. hinten).

Als zentral erachten wir dabei den Passus "den Unterschieden der Arzneimittel ist bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit hinreichend Rechnung zu tragen", der an geeigneter Stelle in den Revisionsverordnungstext eingefügt wurde.

b) Auslandpreisvergleich APV

KPA verfügen oft im Ausland nicht über dieselbe Dosierung und Indikation resp. Anwendungskategorie, wie das inländische Produkt. KPA sind demnach für einen Auslandpreisvergleich nicht geeignet, da diese nicht vergleichbar sind. Hinzu kommt, dass KPA aufgrund der unterschiedlichen europäischen Zulassungsbedingungen und Gepflogenheiten der Sozialversicherer nicht immer vergütet werden und oft nur im freiverkäuflichen OTC-Bereich vermarktet werden.

Bezüglich der Komplementär- und Phytoarzneimittel sind die genannten Länder für den Preisvergleich nicht geeignet. Erstens fehlen eine Verfassungsgrundlage und rechtliche Bestimmungen, zweitens gibt es in Ländern wie Dänemark, Schweden und Finnland gar keine KPA-Tradition, drittens ist die Versorgung unterschiedlich: Bei KPA sind die regulatorischen Bestimmungen in den Ländern sehr unterschiedlich. Oft sind KPA im Ausland OTC, die nicht über die soziale Krankenversicherung erstattet werden. Sie sind teilweise in Health Stores und Reformhäusern frei verkäuflich. Die Ärzteschaft in diesen Ländern verfügt nicht über die notwendige Ausbildung oder ist teilweise angehalten, auf komplementäre Methoden zu verzichten.

Die KMU Struktur der Schweizer Firmen führt ausserdem dazu, dass im Ausland zum