Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/85: Teilrevision der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und der Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV) · 147 Seiten
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Dies hat mehrere Gründe. Prominent zu nennen sind folgende Punkte:
(1) Da die Rohstoffe für KPA aufwändig aus der Natur gewonnen werden, ist eine wirtschaftliche Effizienzsteigerung im Gegensatz zu chemischen Arzneimitteln kaum möglich. Chemische Wirkstoffe können international immer günstiger eingekauft werden,
Skalenerträge sind möglich. Demgegenüber gibt es für die wenigsten KPA Rohstoffe einen globalen Markt. Oft werden die pflanzlichen Rohstoffe nach speziellen, aufwändigen Verfahren exklusiv angebaut, geerntet oder verarbeitet. Die Preise für Naturstoffe haben sich in den vergangenen Jahren durchwegs erhöht.
(2) Für die Zulassung in der Schweiz können aufgrund der unterschiedlichen regulatorischen Gegebenheiten bestehende Unterlagen der ausländischen Zulassung in der Regel nicht verwendet werden (und umgekehrt), weshalb auch bei der Arzneimittelzulassung Unterschiede zu chemischen Arzneimitteln bestehen. Die Anforderungen an die Zulassung steigen von Jahr zu Jahr.
(3) KPA sind in überwiegender Mehrzahl aus der Erfahrungsmedizin entstanden und werden nicht durch Patente geschützt. Anders als bei chemischen Arzneimitteln kann die Zulassungsinhaberin kein Patent verwerten, weshalb auch die entsprechenden Preismodelle keine Anwendung finden können. Es gibt keine KPA-Produkte, die nach dem Patentablauf günstiger angeboten werden können.
(4) Speziell für die Gruppe SL 70.01 gilt, dass es eine enorm grosse Arzneimittelvielfalt braucht, um die Therapievielfalt gewährleisten zu können. Demgegenüber sind die benötigten Chargengrössen sehr gering. Die Mehrzahl der KPA-Arzneien der Gruppe SL 70.01 werden in Chargengrössen von unter 50 Stück pro Jahr produziert. Diese für den Arzt und Patienten sofort verfügbare Arzneimittelvielfalt erfordert eine aufwändige Logistik, die in der Regel nicht kostendeckend ist.
Schweizer KMU stärker betroffen
Aufgrund der aufwändigen Zulassung, der geringen Marktgrösse und tieferen Margen dürften Preissenkungen die Herstellerinnen von KPA ungleich härter treffen, als Herstellerinnen von chemischen Arzneimitteln. Schon bis anhin waren Preissteigerungen nur im geringen Umfang durchgeführt werden und durch steigende Rohstoff- und Herstellpreise sowie die Inflation kam es über die Jahre bereits zu einer schleichenden Reduktion der Preise. Dennoch stiegen in den letzten Jahren die regulatorischen Anforderungen und Investitionen im Bereich der Good Manufacturing Practice GMP für die KPA-Hersteller. Dies zwingt viele Hersteller zur Reduktion ihrer Sortimente und hemmt die Innovationskraft. Swissmedic hat z.B. im Jahr 2013 kein KPA mit neuem Wirkstoff zugelassen. Das Potential an neuen Heilpflanzen wäre riesig, die hohen Zulassungshürden verhindern Innovationen.
Die Hersteller und Vertriebsfirmen der KPA sind typischerweise KMU's. Der Umsatz mit kassenzulässigen Präparaten wird pro Jahr auf 55 Mio. Franken für Phytopräparate und auf 25 Mio. Franken für Komplementärarzneimittel geschätzt.
Eine allfällige Umsatzreduktion durch eine allgemein verfügte Preisreduktion würde die KMU-Betriebe der Schweiz unverhältnismässig treffen, ohne materiell einen spürbaren Spareffekt im Gesundheitssystem zu erzielen.
Ob daher das im KVG verankerte Ziel, wonach eine qualitativ hochstehende und
zweckmässige gesundheitliche Versorgung erreicht werden soll (Art. 43 Abs. 6 KVG), mit den Verordnungsänderungen noch erfüllt wird, ist daher bei KPA fraglich.
4. Generelles zur Vorlage
Der Schweizerische Verband für komplementärmedizinische Heilmittel lehnt die Vorlage