Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/85: Teilrevision der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und der Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV) · 147 Seiten

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Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori

keit der Überprüfungen für die Unternehmungen erschwert wenn nicht gar verunmög-

licht würde. Die in Absatz 4 vorgeschlagene Toleranzmarge lehnen wir ab. Desgleichen

sprechen wir uns dagegen aus, dass aus für uns nicht nachvollziehbaren Überlegungen

das Datum für Preissenkungen vorverschoben werden soll. Auf unsere Ablehnung

stösst auch Absatz 8, der einen vorgezogenen Einbezug der TQV zum Ziel hat.

Konsumentenverbände und Patientenorganisationen

La FRC vous propose de modifier l’article 65d, al. 1, comme suit: FRC

"1 L’OFSP examine chaque année si les médicaments figurant dans la liste des spécia-

lités remplissent les conditions d’admission."

La FRC reprend à son compte cette position et vous propose de supprimer la marge de

tolérance et donc de supprimer l’article 65d, al. 4, qui la prévoit.

Organisationen des Gesundheitswesens

Vorschlag: Curafutura

Titel: Jährliche Überprüfung der Aufnahmebedingungen

Abs. 1: Das BAG überprüft sämtliche Arzneimittel, die in der Spezialitätenliste aufge-

führt sind, jährlich daraufhin, ob sie die Aufnahmebedingungen noch erfüllen.

Abs. 3: Bei der Überprüfung der Wirtschaftlichkeit von Originalpräparaten wird der Ver-

gleich mit anderen Arzneimitteln nur durchgeführt, wenn:

a. der Auslandpreisvergleich nicht möglich ist;

b. in weniger als der Hälfte der Referenzländern ein Preis bekannt ist;

c. bei der Aufnahme des Originalpräparates in die Spezialitätenliste aufgrund der gros-

sen Bedeutung für die medizinische Versorgung gemäss Artikel 65b Absatz 6 Buchsta-

be a nicht nur der Auslandpreisvergleich massgeblich war;

d. und e. gestrichen.

Abs. 6: Ergibt die Überprüfung, dass der geltende Höchstpreis zu hoch ist, so verfügt

das BAG auf den 1. September des Überprüfungsjahres die Preissenkung.

Abs. 8: Streichen.

Vorschlag: Helsana

Art. 65d, Titel: Regelmässige Überprüfung der Aufnahmebedingungen

Abs. 1: Das BAG überprüft sämtliche Arzneimittel, die in der Spezialitätenliste aufge-

führt sind, alle drei Jahre jährlich daraufhin, ob sie die Aufnahmebedingungen noch er-

füllen.

Abs. 3: Bei der Überprüfung der Wirtschaftlichkeit von Originalpräparaten wird der Ver-

gleich mit anderen Arzneimitteln nur durchgeführt, wenn:

a. der Auslandpreisvergleich nicht möglich ist;

b. in weniger als der Hälfte der Referenzländern ein Preis bekannt ist;

c. bei der Aufnahme des Originalpräparates in die Spezialitätenliste aufgrund der gros-

sen Bedeutung für die medizinische Versorgung gemäss Artikel 65b Absatz 6 Buchsta-

be a nicht nur der Auslandpreisvergleich massgeblich war;

d. und e. streichen.

Abs. 6: Ergibt die Überprüfung, dass der geltende Höchstpreis zu hoch ist, so verfügt

das BAG auf den 1. September des Überprüfungsjahres die Preissenkung.