Rapport sur les résultats
Consultation 2014/85: Révision partielle de l'ordonnance sur l'assurance-maladie (OAMal) et l'ordonnance sur les prestations dans l'assurance obligatoire des soins en cas de maladie (OPAS) · 147 pages
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Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori
keit der Überprüfungen für die Unternehmungen erschwert wenn nicht gar verunmög-
licht würde. Die in Absatz 4 vorgeschlagene Toleranzmarge lehnen wir ab. Desgleichen
sprechen wir uns dagegen aus, dass aus für uns nicht nachvollziehbaren Überlegungen
das Datum für Preissenkungen vorverschoben werden soll. Auf unsere Ablehnung
stösst auch Absatz 8, der einen vorgezogenen Einbezug der TQV zum Ziel hat.
Konsumentenverbände und Patientenorganisationen
La FRC vous propose de modifier l’article 65d, al. 1, comme suit: FRC
"1 L’OFSP examine chaque année si les médicaments figurant dans la liste des spécia-
lités remplissent les conditions d’admission."
La FRC reprend à son compte cette position et vous propose de supprimer la marge de
tolérance et donc de supprimer l’article 65d, al. 4, qui la prévoit.
Organisationen des Gesundheitswesens
Vorschlag: Curafutura
Titel: Jährliche Überprüfung der Aufnahmebedingungen
Abs. 1: Das BAG überprüft sämtliche Arzneimittel, die in der Spezialitätenliste aufge-
führt sind, jährlich daraufhin, ob sie die Aufnahmebedingungen noch erfüllen.
Abs. 3: Bei der Überprüfung der Wirtschaftlichkeit von Originalpräparaten wird der Ver-
gleich mit anderen Arzneimitteln nur durchgeführt, wenn:
a. der Auslandpreisvergleich nicht möglich ist;
b. in weniger als der Hälfte der Referenzländern ein Preis bekannt ist;
c. bei der Aufnahme des Originalpräparates in die Spezialitätenliste aufgrund der gros-
sen Bedeutung für die medizinische Versorgung gemäss Artikel 65b Absatz 6 Buchsta-
be a nicht nur der Auslandpreisvergleich massgeblich war;
d. und e. gestrichen.
Abs. 6: Ergibt die Überprüfung, dass der geltende Höchstpreis zu hoch ist, so verfügt
das BAG auf den 1. September des Überprüfungsjahres die Preissenkung.
Abs. 8: Streichen.
Vorschlag: Helsana
Art. 65d, Titel: Regelmässige Überprüfung der Aufnahmebedingungen
Abs. 1: Das BAG überprüft sämtliche Arzneimittel, die in der Spezialitätenliste aufge-
führt sind, alle drei Jahre jährlich daraufhin, ob sie die Aufnahmebedingungen noch er-
füllen.
Abs. 3: Bei der Überprüfung der Wirtschaftlichkeit von Originalpräparaten wird der Ver-
gleich mit anderen Arzneimitteln nur durchgeführt, wenn:
a. der Auslandpreisvergleich nicht möglich ist;
b. in weniger als der Hälfte der Referenzländern ein Preis bekannt ist;
c. bei der Aufnahme des Originalpräparates in die Spezialitätenliste aufgrund der gros-
sen Bedeutung für die medizinische Versorgung gemäss Artikel 65b Absatz 6 Buchsta-
be a nicht nur der Auslandpreisvergleich massgeblich war;
d. und e. streichen.
Abs. 6: Ergibt die Überprüfung, dass der geltende Höchstpreis zu hoch ist, so verfügt
das BAG auf den 1. September des Überprüfungsjahres die Preissenkung.