Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/1: Änderung der Jagdverordnung · 44 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: N091-1288
3 GESAMTBEURTEILUNG DER VORLAGE
Das vorliegende Kapitel fasst die grundsätzlichen Bemerkungen der Stellung nehmenden Parteien zusammen und beurteilt die Vorlage in ihrer Gesamtheit. Die detaillierten Anträge zu den einzelnen Artikeln und Absätzen werden in Kapitel 4 behandelt.
3.1 Kantone
Von den Kantonen äusserten sich 23 zur Anhörungsvorlage. Sie beurteilen die Vorlage dabei sehr unterschiedlich. 13 Kantone [AI, AR, BE, BL, FR, GL, JU, LU, OW, SO, UR, TI, ZH] begrüssen
grundsätzlich die Stossrichtung der vorgeschlagenen Änderungen der JSV für einen
«verantwortungsbewussten aber auch pragmatischen Umgang mit dem Wolf“. Sie äussern jedoch Vorbehalte in Bezug auf die Kompetenzdelegation für Abschüsse von Einzelwölfen und kritisieren die Herleitungen der Schadenschwellen. Fünf Kantone [GR, NE, NW, SG, TG] begrüssen hingegen, dass neu ausschliesslich die Kantone Abschussbewilligungen für einzelne Wölfe erteilen sollen, und sie begrüssen, dass zwischen der Regulierung von Wolfsrudeln und Massnahmen gegen einzelne Wölfe unterschieden wird. Ein Kanton [VS] wertet die Absicht des BAFU positiv, den Kantonen mehr
Spielraum zu geben, allerdings sei die Vorlage mangelhaft. Zwei Kantone [SZ, VD] begrüssen
grundsätzlich die Stossrichtung der Vorlage, sie reichen jedoch fachtechnisch divergierende
Meinungen verschiedener kantonaler Dienststellen ein. Ein Kanton [AG] lehnt die Vorlage ab, da es in Anbetracht der in den eidgenössischen Räten noch hängigen Motionen (Mo 14.3151, Mo 14.3570) zum Thema Wolf wenig sinnvoll sei, zum jetzigen Zeitpunkt die Jagdverordnung zu revidieren und einer allfälligen JSG-Revision vorzugreifen. Ein Kanton [ZG] lehnt die Bedingungen für die Regulation von Wolfsbeständen oder für die Prävention gegen Schaden stiftende Einzeltiere ab, da sie zu kompliziert und für die rechtssichere Umsetzung wenig geeignet seien.
3.2 Konferenzen und Vereinigungen der Kantone
Vier Konferenzen und Vereinigungen der Kantone äusserten sich zur Anhörungsvorlage [JDK, JFK,
KOLAS, KBNL]. Die JDK und JFK unterstützen im Grundsatz die vorgeschlagenen Änderungen für einen verantwortungsbewussten und pragmatischen Umgang mit dem Wolf. Die JFK macht Vorbehalte bezüglich der Herleitung der Schadschwellen. Die JFK und die KBNL lehnen die Delegation der
Kompetenz für die Erteilung von Abschussbewilligung für Einzelwölfe an die Kantone ab. Die KBNL betont, dass es bei einer Tierart, die gesamtschweizerisch geschützt ist und deren
Daseinsberechtigung in den Kantonen derart unterschiedlich beurteilt werde, nicht verantwortbar sei, dass sich der Bund auf die strategische Ebene respektive Oberaufsicht zurückziehe. Die KOLAS hingegen wertet die Regelung von Eingriffen in den Wolfsbestand in der JSV als positiv, allerdings lehnt sie die Vorlage insgesamt ab, da die Bedingungen und Auflagen an eine Wolfsregulation noch immer zu streng seien. Einzeltierabschüsse und eine Wolfsregulation müssten aus deren Sicht bei entsprechenden Bedingungen immer möglich sein.
3.3 Dachverbände der Städte, Gemeinden und Berggebiete
Ein Dachverband äussert sich zur Vorlage [SAB], die Dachverbände der Städte und Gemeinden verzichteten auf eine Stellungnahme. Die SAB lehnt die Anhörungsvorlage aus grundsätzlichen Überlegungen ab. Stattdessen fordert sie die Kündigung der Berner Konvention (mit einem allfälligen späteren Wiederbeitritt mit Vorbehalt bezüglich Wolf) sowie nachfolgend die Jagdbarerklärung des Wolfes in der Schweiz auf Stufe des Jagdgesetzes (JSG).
3.4 Politische Parteien
Sechs politische Parteien äusserten sich zur Vorlage [BSP, FDP, SVP, SP, Grüne, CSPO]. Eine Partei [BDP] begrüsst grundsätzlich die Regelung von Massnahmen zur Regulierung von Wölfen und gegen einzelne Wölfe in der Jagdverordnung. Die Bedingungen für die Regulierung von Wölfen seien jedoch zu hoch. Wölfe müssen aus ihrer Sicht abgeschossen werden können, bevor sie Schäden anrichten.
6/44 18.81/2002-02774/31/03/13/N091-1288