Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/1: Änderung der Jagdverordnung · 44 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: N091-1288
Revisionsvorlage. Sechs Organisationen [Ala, CHWOLF, Gruppe Wolf Schweiz, Pro Natura, SVS BirdLife, WWF] lehnen die Revisionsvorlage grundsätzlich und dezidiert ab, weil sie politisch gesehen zu einem falschen Zeitpunkt komme (vor JSG-Revision ) und weil sie inhaltlich vom bisher verfolgten, lösungsorientierten Kurs abkomme und Ausdruck einer einseitigen, angstmotivierten Politik sei.
Diese Organisationen betonen, dass es in der gesamten Schweiz ca. 25 Wölfe gebe und dies
problemlos – sofern die entsprechenden Herdenschutzmassnahmen ergriffen seien. Die
Organisationen vermissen in der Revisionsvorlage die positiven Aspekte, welche die Präsenz von Wölfen mit sich bringe (z.B. die Minderung der Verbissbelastung des Waldes). Die Organisationen halten zudem fest, dass in keiner Weise erwiesen sei, dass Abschüsse zu einer erhöhten Akzeptanz führen würden. Die Abkehr von einer lösungsorientierten Politik hingegen würde diejenigen
schwächen, die sich mit der Präsenz von Wolf und Luchs arrangiert haben: Nutztierhalter, welche Herdenschutzmassnahmen umsetzen, Kantone, welche sich für eine sachgerechte Information der Bevölkerung einsetzen oder auch Jäger, welche Beutegreifer nicht als Konkurrenten sondern als integralen Bestandteil von Wald und Biodiversität betrachten. Aus Sicht des WWF ist ein fundiertes, transparentes und faktenbasiertes Wolfsmanagement zum langfristigen Erhalt des Wolfbestandes und zur Minimierung möglicher Konflikte mit der vorgeschlagenen JSV-Revision kaum noch
erreichbar. Eine Organisation [Helvetia Nostra] lehnt die Revisionsvorlage ab, da sie im Gegensatz zur öffentlichen Meinung stehe. Gemäss Umfragen sei die Mehrheit der Bevölkerung für den Wolf in der Schweiz.
Bereich Tierschutz: Drei nationale Organisationen äusserten sich zur Anhörungsvorlage [STS, TIR,
Alliance Animale]. Alle drei lehnen die JSV-Revision vollständig ab. Die Einführung einer
Bestandesregulierung sei aus ihrer Sicht aufgrund der geringen Anzahl Wölfe in der Schweiz nicht zu rechtfertigen. Besonders kritisiert werden die Bestrebungen des Bundes zur Delegation der
Kompetenz bezüglich dem Abschuss von Einzelwölfen an die betroffenen Kantone. Der STS hält fest, dass rund 4‘000 Schafe jährlich durch Absturz, Steinschlag und Krankheit im Sömmerungsgebiet ums Leben kommen aufgrund mangelhafter Überwachung der Nutztiere; im Vergleich dazu würden rund 160 Schafe durch den Wolf gerissen, meist in ungeschützten Herden. Der STS plädiert dafür, die Verhältnismässigkeit nicht aus den Augen zu verlieren.
Bereich Jagd: Zwei nationale Organisationen [JagdSchweiz, Diana Suisse] begrüssen die Stossrichtung der Vorlage zu Eingriffen in den Wolfsbestand und zur Kompetenzdelegation des Abschusses von Einzelwölfen an die Kantone. Andererseits bemängeln sie, dass viele Punkte, welche beim Entwurf Konzept Wolf scharf kritisiert wurden, in der Revisionsvorlage noch immer enthalten seien. Die Jagdverordnung, das Jagdgesetz und das Konzept Wolf müssen aus ihrer Sicht aufeinander
abgestimmt werden. Die häppchenweise Anpassung sei zu aufwändig und zu kostspielig. Als negative Punkte der Vorlage erwähnen sie unter anderem, dass die Bedingungen für eine Regulation noch immer viel zu hoch seien, dass die Kompetenzdelegation an die Kantone nicht auch für die
Regulierung von Wolfsrudeln gelte, dass Eingriffe bei hohen Einbussen beim Jagdregal in Art. 4bisund Art. 9bisnicht konkretisiert seien und dass Wolfsmischlinge sowie Wolfshybriden nicht berücksichtigt sind.
Wissenschaft: Eine nationale Organisation [svu-asep] begrüsst grundsätzlich die Revisionsvorlage und die damit einhergehende Förderung eines pragmatischen und verantwortungsvollen Umgangs mit dem Wolf. Die Vorlage ermögliche einerseits die Akzeptanz des Wolfes in der Bevölkerung zu
erhöhen und schränke andererseits die Ausbreitung und Rudelbildung der Schweizerischen
Wolfspopulation nicht ein.
Bereich Landschaftsnutzung: Eine nationale Organisation [Aqua Nostra Schweiz] lehnt die
Revisionsvorlage ab, da sie zu stark auf den Schutz der Wölfe ausgerichtet sei.
8/44 18.81/2002-02774/31/03/13/N091-1288