Vorlage
Vernehmlassung 2015/100: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2017 · 15 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 5Fedlex · Vorlage
Verordnung zum Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen
Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte Chemikalien im internationalen HandelAS 2016
III
Die nachstehenden Erlasse werden wie folgt geändert:
Verordnung über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen vom 5. Juni 20157
Art. 1 Abs. 5 Bst. f
5Diese Verordnung gilt nicht für:
f. gefährliche Stoffe und Zubereitungen, die eingeführt, umetikettiert und wieder ausgeführt werden; für sie gilt die PIC-Verordnung vom 10. November 20048
Art. 1 Abs. 6
Aufgehoben
Art. 13
Aufgehoben
Verordnung über das Inverkehrbringen von und den Umgang mit Biozidprodukten vom 18. Mai 20059
Art. 1a Abs. 3 Bst. f
3Diese Verordnung gilt nicht für:
f. Biozidprodukte und behandelte Waren, die eingeführt, umetikettiert und wieder ausgeführt werden; für sie gilt die PIC-Verordnung vom 10. November 200410, soweit es sich dabei um Stoffe oder Zubereitungen handelt.
IV
Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2017 in Kraft.
… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Der Bundespräsident: Johann N. Schneider-Ammann Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr
7 SR 813.11
8 SR 814.82
9 SR 813.12
10 SR 814.82