Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/11: Revision des BG und der V über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB/VöB), Verordnung über die Schwellenwerte im öffentlichen Beschaffungswesen (SWV) · 14 Seiten

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1 Einleitung

Die Revision des Übereinkommens der Welthandelsorganisation (WTO) über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA; SR 0.632.231.422), auf dem das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB; SR 172.056.1) beruht, ist mittlerweile abgeschlossen. Die Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB; SR 172.056.11) wurde bereits mehrfach revidiert. Die Totalrevision des Gesetzes bedingt nun eine erneute Revision der VöB. Um eine stufengerechte Ordnung zu schaffen, wurden in diesem Rahmen Bestimmungen von der VöB in das BöB integriert. Zudem soll die VöB an die neue Struktur des Gesetzes angepasst und ihre Lesbarkeit verbessert werden. Eine Totalrevision erweist sich deshalb als erforderlich.

Die Verordnung soll zusammen mit dem neuen BöB in Kraft treten.

Vorliegend werden nur neue und geänderte Bestimmungen der Verordnung erläutert. Wo das revidierte BöB nicht zu einer Änderung der VöB führte, wurden die bisherigen Bestimmungen, die sich bewährt haben, beibehalten.

Der Grundsatz des VE-BöB (Art. 3) gilt auch für den VE-VöB. Demnach sind die Bestimmungen auf öffentliche Aufträge der unterstellten Auftraggeberinnen innerhalb und ausserhalb des Staatsvertragsbereichs anwendbar, sofern keine abweichenden Regelungen gelten.