Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/112: Revision des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) · 61 Seiten

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Revision des Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG)

aus einem weit zurückliegenden Schadensfall. Gemäss der Studie des Büros Bass treten Verjährungen nur sehr selten auf.36 Im Einzelfall kann es sich jedoch um hohe Schadensummen handeln, etwa wenn es um grössere Personenschäden geht.

Nicht nur Versicherungsnehmerinnen und -nehmer, sondern auch die Versicherungsunternehmen erhalten ein ordentliches Kündigungsrecht. Üben sie es aus, kann dies dazu führen, dass sie anschliessend die entsprechenden Risiken selber tragen müssen.

Insgesamt führen die vorgeschlagenen Änderungen zu einer gewissen Stärkung des Kunden-schutzes in einzelnen Bereichen im Zusammenhang mit Versicherungen. Einige dieser Änderungen können zu höheren Kosten für die Versicherungsunternehmen führen, die allenfalls in Form von höheren Prämien auf die Kundinnen und Kunden überwälzt werden.

3.2.2.3 Geschädigte Dritte mit Haftpflichtansprüchen an Schädiger

Mit dem direkten Forderungsrecht von Geschädigten an den Haftpflichtversicherer können geschädigte Dritte ihre Ansprüche direkt beim Haftpflichtversicherer des Schädigers anmelden. Dieses Prozedere ist für Geschädigte einfacher und damit mit weniger Aufwand verbunden als die aktuelle Regelung mit der Verpfändung der Versicherungsleistung vom Schädiger.

3.2.2.4 Andere gesellschaftliche Gruppen

Versicherungsvermittler treten als Bindeglied zwischen Versicherungsunternehmen und den Versicherungsnehmerinnen und -nehmern auf. Ihre Tätigkeit ist teilweise von der vorliegenden Teilrevision beeinflusst, beispielsweise in Bezug auf die Informationspflichten. So müssen sie die Versicherungsnehmerinnen und -nehmer ebenfalls ausreichend informieren und in die Lage versetzen, einen Kaufentscheid fällen zu können. Dies schliesst eine transparente Information über die mit dem Versicherungsprodukt verbundenen Kosten ein. Im Fall der gebundenen Versicherungsvermittler bleibt die Haftung und damit letztlich die Verantwortung für deren Handeln bei den Versicherungsunternehmen. Nicht an eine Versicherung gebundene Vermittler sind für ihr Handeln hingegen selber verantwortlich.

Unternehmen und namentlich die KMU sind von der Vorlage insofern betroffen, als sie Kunden eines Versicherungsunternehmens sind. Als solche unterliegen sie denselben Auswirkungen, welche oben unter dem Titel «Versicherungsnehmerinnen und -nehmer» beschrieben sind.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind von den Revisionen insofern betroffen, als sie vom Arbeitgeber gegen diverse Risiken versichert sind, zum Beispiel Unfall. Indirekt sind sie betroffen, wenn die Vorsorgelösung für die berufliche Vorsorge eine Teil- oder Volldeckung bei einer Lebensversicherungsunternehmung beinhaltet.

36 Gemäss Büro Bass treten Verjährungen in weniger als 0.1 % aller Schadenfälle auf.