Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/18: Nationale Strategie Sucht · 26 Seiten

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Die wichtigsten Zahlen im Überblick werden mehrheitlich begrüsst. Einige Akteure aus unterschiedlichen Akteurskreisen weisen darauf hin, dass der Abschnitt „Handlungsbedarf“ die Strategie unnötig verlängere. Für die Vergleichbarkeit wird gewünscht, dass

konsequent die effektiven oder die prozentualen Zahlen angegeben werden. In Bezug auf die Folgekosten sollen direkte und indirekte Kosten (auch aufgrund von

Folgeerkrankungen) sowie immaterielle Folgen aufgezeigt werden. Einzelne

Organisationen vermissen Aspekte wie E-Zigarette / E-Cannabis, risikoarmer oder

rekreativer Konsum, die beschränkte medizinische Anwendung von Cannabinoiden,

Komorbidität, Mischkonsum.

Verschiedene Organisationen, insbesondere aus dem Gesundheitswesen, fordern eine stärkere Berücksichtigung der Lebensphasen und Bevölkerungsgruppen (Adoleszenz,

ältere Personen, Migranten).

Aus Sicht der Akteure aus dem Suchtbereich sollen auf der Ebene der Suchthilfe die sozialtherapeutischen Institutionen ergänzt werden. Die Stärkung der Schnittstellen in den Behandlungsketten aber auch die Vernetzung innerhalt des Suchthilfesystems wird von ihnen mehrfach für wichtig befunden und begrüsst.

Auf gesellschaftlicher Ebene soll die berufliche (Wieder-)Eingliederung ergänzt werden. Dies fordern die Akteure aus dem Suchtbereich, dem Gesundheits- und dem Sozialwesen. Kritisiert wird zudem, dass die Strategie die Probleme ausklammert, die Dritten durch den Konsum anderer entstehen (z.B. Todesfälle durch angetrunkene Fahrzeuglenkende,

Kosten, welche Familienmitgliedern durch die Pflege von Suchtkranken entstehen oder Mehrarbeit und Belastungen von Kollegen und Kolleginnen am Arbeitsplatz).

Die Handlungsfelder werden grundsätzlich als sinnvoll und der Problematik angemessen beurteilt. Für Verwirrung sorgen bei Akteuren aus unterschiedlichen Akteursgruppen die zu den strategischen Zielen aufgeführten Beispiele. Sie werden zum Teil nicht als solche erkannt oder als zu einseitig wahrgenommen.

- In diesem Zusammenhang erscheint das Handlungsfeld 1 „Gesundheitsförderung, Prävention und Früherkennung“ (mit Blick auf die Umsetzungsbeispiele) Akteuren aus dem Suchtbereich als zu stark auf die Gruppe der Jugendlichen fokussiert und die Verhältnisprävention – im Gegensatz zu Verhaltensprävention – zu wenig zu berücksichtigt. Ausdrücke wie „die gesunde Wahl“ bedürfen einer näheren

Ausführung. Verschiedentlich wird gewünscht, dass Gesundheitsförderung in die strategischen Ziele aufgenommen und, dass „Sucht“ mit „risikoreichem und

suchtgefährdetem Verhalten“ ersetzt wird.

- Im Handlungsfeld 2 „Therapie und Beratung“ sollen sich Beratung und Therapie laut Akteuren des Gesundheits- und des Sozialwesens nicht nur an abhängige Menschen richten, sondern auch an gefährdeten Personen, Personen mit

Risikoverhalten und Angehörige. Den Ansprüchen im Bereich Tabak werden die Zielsetzungen mehrheitlich nicht gerecht (kontrollierter Konsum vs. Abstinenz;

Reintegration). Insbesondere von Akteuren aus dem Suchtbereich wird die

Unzufriedenheit mit der Finanzierung der Suchthilfe (Schnittstellenfinanzierung; Kooperation verschiedener Leistungserbringer) angesprochen. Diese solle, wird gefordert, vereinheitlicht werden und eine gesamtschweizerisch gleichwertige Versorgung sichern.

Anhörungsbericht Nationale Strategie Sucht, August 2015