Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/18: Nationale Strategie Sucht · 26 Seiten
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1 Ausgangslage
Mit der Agenda «Gesundheit2020» will der Bundesrat in Zukunft die Gesundheitsförderung und Krankheitsvorbeugung intensivieren. Das BAG wurde im Juni 2014 damit beauftragt, gemeinsam mit seinen Partnern bis im Herbst 2015 eine Nationale Strategie Sucht und 2016 den dazu passenden Umsetzungsplan zu entwickeln. Der Strategieentwurf wurde mit der Unterstützung eines breit abgestützten Expertengremiums erarbeitet, indem Kantons- und Gemeindevertreterinnen und -vertreter, die Fachverbände, NGOs, Public-Health-Experten sowie weitere Akteure aus der Suchtbehandlung und Suchthilfe vertreten waren.
Die Nationale Strategie Sucht 2017-2024 will im Rahmen der bundesrätlichen Strategie Gesundheit2020 eine Verbesserung der Vorbeugung, der Früherkennung und der
Behandlung von Suchterkrankungen erreichen.
Die Nationalen Präventionsprogramme zu Alkohol und Tabak sowie das Massnahmenpaket Drogen laufen Ende 2016 aus. Die nationale Strategie Sucht 2017-2024 wird einen übergreifenden Orientierungs- und Handlungsrahmen schaffen, der es dem Bund, den Kantonen und weiteren Akteuren ermöglicht, partnerschaftlich Lösungen für suchtpolitische Problematiken zu entwickeln und aufeinander abgestimmt umzusetzen. Um die Kontinuität zu wahren, stützt sie auf den bisherigen Erfahrungen ab. Die vielfältigen Anstrengungen zur Suchtprävention sowie zur Verringerung des Risikoverhaltens und von Abhängigkeit werden auf nationaler Ebene besser vernetzt und aufeinander abgestimmt.
Basierend auf den Rückmeldungen aus der öffentlichen Anhörung wird der Strategieentwurf überarbeitet und soll im Herbst 2015 dem Bundesrat vorgelegt werden. Für 2016 ist vorgesehen, basierend auf dem Bundesratsentscheid einen Massnahmenplan auszuarbeiten. Anschliessend beginnen die Vorbereitungen zur Umsetzung der Strategie ab 2017.
2 Zum Anhörungsverfahren
Die Anhörung zur Nationalen Strategie Sucht wurde am 7. Mai 2015 eröffnet und dauerte bis 11. Juli 2015. Eingeladen wurden die Kantone und die kantonalen Konferenzen, die
Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die Dachverbände und
Organisationen aus der Wirtschaft, sowie weitere interessierte Kreise, insbesondere aus dem Suchtbereich sowie dem Gesundheits- und dem Sozialwesen (siehe Anhang). Insgesamt wurden 174 Akteure begrüsst. Die Strategie Sucht sieht keine gesetzlichen Anpassungen vor. Da sie für die Suchtpolitik jedoch von grosser Tragweite ist, wurde dennoch eine Anhörung durchgeführt.
3 Ergebnisse der Anhörung
Bis zum Ablauf der Anhörungsfrist sind beim Bundesamt für Gesundheit 117 Stellungnahmen eingegangen, wovon 42 von nicht begrüssten Organisationen stammen.
Teilgenommen haben sämtliche Kantone, 3 interkantonale Konferenzen, 2 Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, 15 Verbände aus der Wirtschaft, eine politische Partei,sowie 70 weitere Interessierte (davon rund 50 Stellungnahmen von Organisationen aus dem Suchtbereich).
Anhörungsbericht Nationale Strategie Sucht, August 2015