Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/23: Botschaft zur Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Eisenbahninfrastruktur in den Jahren 2017-2020 · 106 Seiten

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Die genutzte Kapazität ist die Summe aller gemäss Fahrplan vorgesehenen Züge aller Zuggattungen inklusive der benötigten Dienstzüge und der Züge für den Substanzerhalt der Infrastruktur. Um die genutzte Kapazität zu bestimmen, wird der Wochentag mit dem meisten Verkehr ausgewählt.

Die freie Kapazität ist die Anzahl Züge, die zusätzlich zur genutzten Kapazität am besagten Wochentag noch abgewickelt werden könnten, unter Annahme eines vergleichbaren Produktionsmixes und realistischer Planung. Es handelt sich dabei um eine Schätzung.

Die maximale Kapazität ist die Summe aus genutzter und freier Kapazität und damit die grösstmögliche Anzahl Züge, die am Wochentag mit dem meisten Verkehr eine Strecke befahren könnten.

Die Auslastung ist das Verhältnis zwischen dem effektiv abgewickelten Verkehr (genutzte Kapazität) und der maximalen Kapazität. Ein Wert von unter 100 % bedeutet, dass auf einer Strecke noch Kapazitäten zur Verfügung stehen, aber oft nur zwischen den Spitzenzeiten.

Die Streckensegmente mit der höchsten genutzten Kapazität bezüglich Anzahl Zügen pro Spitzen-Werktag in 2014 sind die folgenden:

Tabelle 5

Streckensegmente mit der höchsten genutzten Kapazität in 2014 )

genutzte maximale Auslastung Streckensegment

Kapazität Kapazität %

Zürich Langstrasse –

822 928 89%

Zürich HB Nord

Bern Wylerfeld –

737 816 90%

Bern

Zürich HB –

702 784 90%

Zürich Langstrasse

Killwangen West–

694 800 87%

Heitersberglinie Ost

Basel SBB –

689 816 84%

Basel SBB Ost

Datenquelle: Angaben von den ISB gemäss BAV Schreiben vom 2. Dezember 2014.

Wie die Karte 2 zeigt, liegen die am meisten ausgelasteten Strecken generell im Mittelland in oder zwischen den Agglomerationen mit dichtem S-Bahn-Netz, namentlich Lausanne, Bern, Zürich und Basel. Eine kartografische Abbildung nach Verkehrsarten (Fernverkehr, Regionalverkehr oder Güterverkehr) wird im Anhang 3 gegeben.