Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/25: Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (IV) · 73 Seiten

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Versicherungsinstitutionen

Von den Versicherungsinstitutionen hat nur die IVSK zu dieser Massnahme Stellung genommen. Sie unterstützt sie. Um jedoch eine Ungleichbehandlung der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer zu vermeiden, schlägt sie vor, die Anspruchsberechtigung gemäss Artikel 9 Absatz 2 IVG zu spezifizieren. In diesem Zusammenhang fordert curafutura – ohne direkt auf die Frage einzugehen –, dass die Zusammenarbeit und die Koordination zwischen den verschiedenen Akteuren gewährleistet werden müsse.

Behindertenorganisationen

Die neun teilnehmenden Behindertenorganisationen begrüssen diese Massnahme. Vier fordern wie Inclusion Handicap, dass die medizinischen Massnahmen auch gewährt werden, wenn die erstmalige berufliche Ausbildung nach dem 20. Altersjahr begonnen wird.

Weitere und nicht eingeladene Vernehmlassungsteilnehmer

Von den 21 eingegangenen Stellungnahmen ist nur eine ablehnend. Die Association romande von Pro Mente Sana ist der Meinung, die Altersgrenze von 25 Jahren für die Gewährung der Massnahmen sei unangebracht, weil der Krankheitsverlauf bei psychisch kranken Menschen typischerweise ein evolutiver Prozess sei. Entsprechend wird die Aufhebung der Altersgrenzen gefordert.

3.3.8 Ausbau der Beratung und Begleitung für Jugendliche Kategorie JA eher JA eher NEIN NEIN Total Kantone 12 0 0 012

Pol. Parteien 2 1 0 14

Städteverband etc. 1 0 0 01

Dachverbände Wirtschaft 1 0 0 01

Versicherungsinstitutionen 0 0 0 00

Behindertenorganisationen 5 2 0 07

Weitere und nicht Eingeladene 4 3 0 18

Total 25 6 0 233

Anteil 76% 18% 0% 6% 100%

Zum Ausbau der Beratung und Begleitung für Jugendliche gab es 33 Rückmeldungen, von denen die überwiegende Mehrheit (94%) positiv war.

Kantone

Die zwölf Kantone, die zu dieser Massnahme Stellung genommen haben, sprachen sich einhellig für diese Massnahme aus. Eine verstärkte Unterstützung während der Lehrstellensuche und der Ausbildung im ersten Arbeitsmarkt sei sehr zu begrüssen.

In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien

BDP, CVP und SPS befürworten die Beratung und Begleitung von Jugendlichen. So bemerkt etwa die SPS, sie erachte die Übergangsphasen als entscheidende Momente im Leben der Menschen. Deshalb begrüsst sie die Absicht des Bundesrates, Beratungs- und Begleitungsangebote auszubauen, die auf die erfolgreiche Aufnahme einer Ausbildung fokussieren.