Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/25: Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (IV) · 73 Seiten

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3.4 Zielgruppe 3, psychisch erkrankte Versicherte (25 – 65):

3.4.1 Ausbau der Beratung und Begleitung Kategorie JA eher JA eher NEIN NEIN Total Kantone 23 1 0 024

Pol. Parteien 2 0 0 13

Städteverband etc. 2 0 0 02

Dachverbände Wirtschaft 2 1 0 03

Versicherungsinstitutionen 1 0 0 01

Behindertenorganisationen 7 5 0 012

Weitere und nicht Eingeladene 15 11 0 127

Total 52 18 0 272

Anteil 72% 25% 0% 3% 100%

In Bezug auf den Ausbau der Beratung und Begleitung waren 97% der 72 Rückmeldungen positiv.

Kantone

Alle vierundzwanzig Kantone, die sich zum Ausbau der Beratung und Begleitung geäussert haben, bewerteten diesen positiv und entscheidend, um vor allem den Bedürfnissen von psychisch Kranken wirksam zu begegnen. „Insbesondere die Erkennung von psychischen Erkrankungen in einem frühen Stadium bietet Gewähr, dass die Erkrankung allenfalls nur zu geringen Arbeitsausfällen führt“, findet OW. Mehrere Kantone weisen darauf hin, dass man dieser Aufgabe nur dann gerecht werden kann, wenn dafür genügend Ressourcen zur Verfügung stehen.

In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien

Die BDP und die SPS begrüssen den Ausbau dieser Leistung während den verschiedenen Phasen des IV-Verfahrens sowie bis zu drei Jahre darüber hinaus. Auch dass sie ebenfalls den Arbeitgebenden zugutekommt, wird von der SPS positiv hervorgehoben. Damit sollten sich die Eingliederungschancen Betroffener verbessern.

Die SVP hingegen befindet, die bestehenden Massnahmen würden ausreichen und lehnt die vorgeschlagene Massnahme daher ab.

Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete

Der Schweizerische Städteverband und der Schweizerische Gemeindeverband unterstützen den Ausbau der Beratung und Begleitung, insbesondere auch die Ausweitung auf weitere Akteure und das Angebot dieser Leistung über den Abschluss von Eingliederungsmassnahmen hinaus. Der Schweizerische Städteverband (wie auch die SKOS) regt an, „dass nebst den genannten Akteuren jedoch auch fallführende Sozialarbeitende von Sozialen Diensten von dieser Beratung profitieren können“.

Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft

SAV, Travail.Suisse und die Fédération Romande des Syndicats Patronaux befürworten die Massnahme. Gemäss SAV ist „die Erweiterung der Beratungsmöglichkeiten durch die IV auch für die Arbeitgeber von Bedeutung“. Travail.Suisse bewertet die andauernde Möglich-