Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/25: Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (IV) · 73 Seiten

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keit der Beratung und Begleitung bis zu 3 Jahren nach Abschluss von Eingliederungsmassnahmen als besonders positiv: „Erst mit einer engen Begleitung der betroffenen Person, aber auch des Arbeitgebers auch nach Ausbildungsabschluss kann oft eine dauerhafte Eingliederung erreicht werden“.

Versicherungsinstitutionen

Die IVSK begrüsst den Ausbau der Beratung und Begleitung, gibt aber zu bedenken, dass dazu ausreichend Ressourcen zur Verfügung stehen müssen.

Behindertenorganisationen

Alle zwölf rückmeldenden Behindertenorganisationen sprechen sich für den Ausbau der Beratung und Begleitung aus. Insbesondere wird das Angebot dieser Leistung während 3 Jahren über den Abschluss von Eingliederungsmassnahmen hinaus positiv gewürdigt. PMS Romandie gibt dabei aber zu bedenken, dass letzteres ohne eine zeitliche Begrenzung zur Verfügung stehen sollte, wenn es den Verläufen psychischer Erkrankungen gerecht werden soll. Letzterem schliesst sich unter anderem auch insieme Schweiz an. Pro Mente Sana befürwortet einen Rechtsanspruch auf diese Leistung bereits ab Phase Früherfassung. INSOS fordert darüber hinaus, „eine bedarfsgerechte, sinnvolle Einbindung der vorhandenen, erfahrenen, externen Dienstleistungserbringer“ und verlangt „die Verstärkung der Zusammenarbeit mit den INSOS-Betrieben und den Einbezug ihrer Dienstleistungen in der Beratung und Begleitung von Personen in den ersten Arbeitsmarkt“.

Weitere und nicht eingeladene Vernehmlassungsteilnehmende

Von den weiteren interessierten Verbänden und Institutionen befürworten 26 diese Massnahme, während sich eine Institution, das Zentrum für selbstbestimmtes Leben, gegen diese ausspricht.

Die mfe hebt hervor, damit eine individualisierte Betreuung eher die Chance habe, eine Chronifizierung zu verhindern und den Erfolg einer Massnahme zu verbessernmüssten alle, also auch behandelnde Ärzte, in diese Konzepte eingebunden werden. Und das Aktionsbündnis Psychische Gesundheit bemerkt, die verstärkte Beratung und Information von Arbeitgebenden ist ein richtiger Schritt zu deren Einbindung, wenn auch ihr verbindliches Mitwirken leider weiterhin vermieden wird. Der SBb fordert, dass „das bei den Organisationen des Blinden- und Sehbehindertenwesens vorhandene, behinderungsspezifische Fachwissen landesweit miteinbezogen wird. Auch Arbeitsintegration Schweiz hält fest, dass externe Dienstleister, die bereits über das entsprechende Fachwissen verfügen, einzubeziehen seien, anstatt neue Strukturen aufzubauen.