Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/25: Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (IV) · 73 Seiten

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3.3.7 Erweiterung der medizinischen Eingliederungsmassnahmen Kategorie JA eher JA eher NEIN NEIN Total Kantone 14 6 1 223

Pol. Parteien 3 0 0 03

Städteverband etc. 2 0 0 02

Dachverbände Wirtschaft 2 2 0 04

Versicherungsinstitutionen 1 0 0 01

Behindertenorganisationen 5 4 0 09

Weitere und nicht Eingeladene 13 7 1 021

Total 40 19 2 263

Anteil 63% 30% 3% 3% 100%

Die überwiegende Mehrheit spricht sich für diese Massnahme aus (59 von 63), mit der die Eingliederungsmassnahmen gezielter ausgerichtet werden können. Dennoch wird in zehn Stellungnahmen (SPS, Behindertenorganisationen) hervorgehoben, dass der Vorschlag nicht weit genug geht und dass medizinische Eingliederungsmassnahmen auch dann gewährt werden sollten, wenn die erstmalige berufliche Ausbildung nach dem 20. Altersjahr begonnen wird. Die Gegner (4) sehen ein Problem bei der Zuständigkeit, da die Beurteilung der Prognosen dem behandelnden Arzt und nicht der IV-Stelle obliegt.

Kantone

23 Kantone haben zu dieser Frage Stellung genommen. Mit Ausnahme von SZ, NW und SG sind alle mit dieser Massnahme einverstanden. Die sechs Kantone, die mit der Massnahme eher einverstanden sind (ZG, SO, AI, GR, AG, VS), sowie die Kantone, die sie ablehnen, begründen ihre Meinung mit der vorausgesetzten günstigen Prognose der behandelnden Fachärztin bzw. des behandelnden Facharztes. Dieser Aspekt wird infrage gestellt, die Verantwortung liege grundsätzlich beim RAD (bei der IV-Stelle).

In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien

Die drei politischen Parteien, die Stellung genommen haben (BDP, CVP und SPS), sind mit dieser Massnahme einverstanden. Die SPS ist jedoch der Meinung, die Massnahmen müssten auch gewährt werden, wenn die erstmalige berufliche Ausbildung nach dem 20. Altersjahr begonnen wird.

Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete

Die beiden Dachverbände der Gemeinden (Schweizerischer Städteverband und Schweizerischer Gemeindeverband) begrüssen die Massnahme.

Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft

Vier Dachverbände der Wirtschaft haben Stellung genommen. Sie sind alle mit der Massnahme einverstanden. Der sgv/usam stellt jedoch die Finanzierung der medizinischen Massnahmen, die der Eingliederung in die obligatorische Schule dienen, infrage. Der SAV wiederum gibt zu bedenken, dass die Beurteilung der Prognose in die Zuständigkeit des RAD-Arztes (der IV-Stelle) und nicht in jene des behandelnden Arztes falle.