Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/25: Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (IV) · 73 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 29Fedlex · Ergebnisbericht
b) Finanzielle Anreize für Arbeitgeber Kategorie JA eher JA eher NEIN NEIN Total Kantone 16 5 1 022
Pol. Parteien 1 1 0 02
Städteverband etc. 0 2 0 02
Dachverbände Wirtschaft 1 1 1 03
Versicherungsinstitutionen 1 0 0 01
Behindertenorganisationen 3 3 3 312
Weitere und nicht Eingeladene 8 6 13 027
Total 30 18 18 369
Anteil 43% 26% 26% 4% 100%
Die Vernehmlassungsteilnehmenden begrüssen insgesamt (48 von 69) die finanziellen Anreize für Arbeitgeber. Einige der Antworten (18 von 48) weisen indes auf mögliche Schwierigkeiten hin, die solche Anreize mit sich bringen können oder schlagen vor, diese zu differenzieren oder später weiterzuentwickeln. Zu den Teilnehmenden, die sich gegen die Massnahme aussprechen (3) bzw. den Massnahmen eher ablehnend gegenüberstehen und Vorbehalte aussprechen (18), gehören vor allem Behindertenorganisationen und weitere interessierte Kreise. 13 davon verweisen auf die Stellungnahme von Inclusion Handicap (AGILE, insieme, Procap, Schweizerische Multiple Sklerose Gesellschaft, SBb, STV/AST, Gruppe Spenderherz, VNPS, Pro Raris, Retina Suisse, Schweizerischer Blinden- und Sehbehindertenverband, BVg, ZSL, Forum Handicap Valais). Sie empfehlen eine lineare finanzielle Unterstützung und zusätzliche finanzielle Anreize, um den Betreuungsmehraufwand der Arbeitgeber auszugleichen.
Kantone
Insgesamt unterstützen die Kantone die finanziellen Anreize für Arbeitgeber und begrüssen die Ausrichtung der erstmaligen beruflichen Ausbildung auf den ersten Arbeitsmarkt. Von 22 antwortenden Kantonen sind 16 einverstanden (ZH, BE, LU, OW, GL, FR, SO, AR, SG, GR, TG, TI, VD, VS, NE, JU), fünf eher einverstanden (UR, ZG, SH, AG, GE) und einer eher nicht einverstanden (SZ). Die anderen Kantone (NW, BS, BL, AI) haben nicht Stellung genommen. Einige Kantone (LU, TG und OW) sind allerdings der Meinung, die Betreuung von Jugendlichen mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung sei mit einem Mehraufwand verbunden,
der entweder finanziell entschädigt werden müsse (LU, OW) oder aber durch eine Unterstützung im Sinne einer Beratung/Begleitung (TG). UR äussert die Befürchtung, dass die Anreize zu einer Benachteiligung von «gesunden Lehrstellenbewerberinnen und -bewerbern in Zeiten des Lehrstellenmangels» führen könnten. FR wiederum gibt zu bedenken, dass sie «einen administrativen Mehraufwand für Arbeitgebende verursachen». Andere Kantone (SH und GE) sind der Auffassung, dass die Förderung der erstmaligen beruflichen Ausbildung im ersten Arbeitsmarkt allein nicht zwingend zu einer nachhaltigen Integration führe. So genügt sie für GE nicht, «um die Zahl der auf dem ersten Arbeitsmarkt verfügbaren Arbeitsplätze signifikant zu erhöhen», und für SH müssten mit der Förderung «Anschlussmöglichkeiten – idealerweise im selben Betrieb – nach Abschluss der Ausbildung» und «geeignete Massnahmen für den Übergang von der Berufsbildung in den Arbeitsmarkt» einhergehen.
SZ und ZG verweisen auf den komplexen Wortlaut von Artikel 24quaterAbsatz 2 IVG und hinterfragen, ob dieser für Arbeitgebende verständlich sei. AR fordert eine Klärung in den Kreisschreiben zu den neu eingeführten Begriffen in Artikel 22 «wesentlich länger dauernde»,
«allgemeinbildende Schule» und «vollschulische berufliche Grundbildung», um die Gleichbehandlung sicherzustellen.