Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/25: Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (IV) · 73 Seiten
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Von den sechs restlichen Organisationen sind drei einverstanden (GELIKO, Lungenliga Schweiz, Pro Mente Sana) und drei eher einverstanden (INSOS, FTIA, Integras). Sie begrüssen alle grundsätzlich die Einführung finanzieller Anreize für Arbeitgeber, wobei es Nuancen gibt. So findet die FTIA, die Anreize müssten mit einer möglichen Festanstellung der Lernenden nach der Ausbildung verknüpft sein. INSOS wiederum ist der Meinung, das Taggeld dürfe nur als Lehrlingslohn an den Arbeitgeber ausgerichtet werden, «wenn tatsächlich eine Leistungsreduktion vorliegt. Wenn die Leistung im Einsatzbetrieb stimmt, sollte der Arbeitgeber auch einen entsprechenden Lohn selber auszahlen müssen.» Integras schliesslich erwähnt die Möglichkeit, die Arbeitgebenden mit einer Entschädigung der Betreuungsarbeit zu unterstützen, wobei für den «Mehraufwand» entsprechende Kriterien zu definieren wären.
Weitere und nicht eingeladene Vernehmlassungsteilnehmende
Etwas mehr als die Hälfte (14/27) der teilnehmenden Organisationen, die sich zu dieser Massnahme geäussert haben, ist einverstanden (8) oder eher einverstanden (6), namentlich weil die Vergütung der Ausbildungslöhne und der Sozialversicherungsbeiträge durch die IV auf dem ersten Arbeitsmarkt neue Ausbildungsplätze für Jugendliche mit einer Behinderung schaffe. Dadurch würde im Übrigen auch der Mehraufwand für die Betreuung zumindest teilweise kompensiert (mfe, Centre Patronal, FMPP). Nach Auffassung einiger Organisationen sollten die Anreize jedoch parallel zu «Informations-, Beratungs- und Begleitungsangeboten erfolgen, um Arbeitgebende zu ermutigen (...) und um den Erfolg der Ausbildungsmassnahme zu erhöhen sowie eine Beendigung des Lehrvertrags oder einen Ausbildungsabbruch zu verhindern (EKKJ, Avenir Social). Die Massnahme sollte ausserdem durch eine Spezialisierung der Personen, die als Job-Coach fungieren, ergänzt werden (Schweizerische Gesellschaft für Laufbahn- und Personalpsychologie): «... die Coaches sollten über einen Masterabschluss mit genügend Kenntnissen über psychopathologische und kognitive Beeinträchtigungen verfügen.» Für die SGAIM, braucht es griffigere Massnahmen, um die Arbeitgebenden darin zu bestärken, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen in ihren Unternehmungen aufzunehmen. «Finanzielle Anreize sind richtig, dürfen aber nicht dazu führen, dass Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen zwar als billige Arbeitskräfte in den Betrieb übernommen, aber nicht langfristig beschäftigt werden.» Nur die SKOS schlägt die Prüfung eines Systems der linearen finanziellen Unterstützung vor, wie das Teillohnmodell der Sozialhilfe. «Teillohnmodelle der Sozialhilfe arbeiten mit degressiven Beiträgen der öffentlichen Hand bei progressiver Leistung der Betroffenen.»
Von den knapp 50 % der Teilnehmenden, die ihre ablehnende Meinung begründen (13/27), teilen 9 die Stellungnahme von Inclusion Handicap (SBb, STV/AST, Gruppe Spenderherz, Verband Nierenpatienten Schweiz, Pro Raris, Retina Suisse, Schweizerischer Blinden- und Sehbehindertenverband, ZSL, Forum Handicap Wallis) und bedauern, dass keine Entschädigung des zusätzlichen Betreuungsaufwands seitens der Arbeitgebenden vorgesehen sei.
Zwei Organisationen formulieren Vorschläge: Swissmem im Sinne einer «Entschädigungsbemessung anhand der Subventionierungssätze für überbetriebliche Kurse, die anhand von Vollkostenrechnungen durch die Kantone erhoben werden», und nach Meinung des EVS sollten finanzielle Anreize einhergehen mit der «Forderung nach Anpassungen in Zusammenarbeit mit den Berufsschulen (z. B. längere Ausbildungsdauer bei reduzierten Arbeitsbelastungen, angepassten Arbeitszeiten)».