Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/25: Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (IV) · 73 Seiten
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In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien
Zu dieser Massnahme haben zwei politische Parteien Stellung genommen (BDP, SPS). Die BDP ist insgesamt einverstanden, die SPS hingegen bringt einige Vorbehalte an. Sie greift die Kritik von Inclusion Handicap auf und betont die Wichtigkeit der Prüfung einer linearen finanziellen Unterstützung.
Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete
Zwei Dachverbände haben sich zu dieser Frage geäussert (SGdeV und SSV). Sie sind einverstanden, wenn auch mit gewissen Vorbehalten. Sie unterstützen die Ausrichtung der erstmaligen beruflichen Ausbildung auf den ersten Arbeitsmarkt für gesundheitlich beeinträchtigte Jugendliche und junge Erwachsene mit dem erforderlichen Eingliederungspotenzial. Für den SGdeV sollte diese Massnahme jedoch «einen Anspruch auf Beratung, Begleitung und Unterstützung durch externe Coaches, sofern dies von ihnen gewünscht wird », lediglich ergänzen. Der SSV wiederum betrachtet grössere Anreize (finanzieller oder anderer Art) für Firmen als notwendig und schlägt vor, «die Einführung eines Bonus-Malus-Systems für Arbeitgeber zu prüfen».
Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft
Von den drei Stellung nehmenden Dachverbänden der Wirtschaft ist einer einverstanden (Travail.Suisse), einer eher einverstanden (SAV) und einer eher nicht einverstanden (SGB). Travail.Suisse begrüsst den Vorschlag, den Arbeitgeber mit der Rückerstattung des Lehrlingslohns und der Sozialbeiträge via Taggeld zu entlasten. «Die Lösung ist allerdings noch verbesserungsfähig» im Sinne einer linearen finanziellen Unterstützung entsprechend dem Aufwand: «Es müsste sichergestellt werden, dass die Entschädigung des Lehrbetriebes dann am grössten ist, wenn auch sein Aufwand am grössten ist. Dies ist meist zu Beginn der Ausbildung der Fall». Diesbezüglich erwähnt der SAV, dass der Betreuungsaufwand für Jugendliche mit psychischen Problemen äusserst beträchtlich sein könne, für einen erfolgreichen Abschluss der Ausbildung aber unabdingbar sei. Der SGB anerkennt den Bedarf, zusätzliche Lehrstellen im ersten Arbeitsmarkt für Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen zu schaffen, «erachtet jedoch die vorgeschlagenen finanziellen Anreize für die Firmen als sehr weitgehend». Trotz seiner ablehnenden Meinung schliesst er sich den anderen Verbänden an, was die Kostenübernahme für zusätzlichen Unterstützungsaufwand betrifft. So präzisiert der SGB: «Anstatt das Taggeld direkt an den Arbeitgeber auszubezahlen,
müssten die finanzielle Anreize für die Firmen vielmehr in der Kostenübernahme des zusätzlichen Aufwands (z.B. betriebsinterner Stützunterricht) liegen».
Versicherungsinstitutionen
Von den Versicherungsinstitutionen hat nur die IVSK zu dieser Massnahme Stellung genommen. Sie unterstützt sie. Dass die erstmalige berufliche Ausbildung im ersten Arbeitsmarkt erfolgt, ist aus ihrer Sicht ein Vorteil. Eine finanzielle Unterstützung könne hilfreich sein, vorausgesetzt, dass sie nicht mit zusätzlichem administrativem Aufwand verbunden sei.
Behindertenorganisationen
Die Hälfte der Behindertenorganisationen (6/12) ist nicht einverstanden (AGILE, Inclusion Handicap, avanti donne) oder eher nicht einverstanden (Insieme, Procap, Schweizerische Multiple Sklerose Gesellschaft). Vier teilen die Stellungnahme von Inclusion Handicap, die eine «lineare finanzielle Unterstützung» und «finanzielle Anreize, um den Mehraufwand an Betreuung der Arbeitgeber zu decken», fordert. Avanti donne «glaubt nicht, dass das Problem der ungenügenden Eingliederung psychisch kranker Jugendlicher (und Erwachsener) mit Geldzahlungen an Arbeitgeber nachhaltig zu lösen ist, bzw. dass damit die Ursachen der Schwierigkeiten bekämpft werden».