Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/25: Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (IV) · 73 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 38Fedlex · Ergebnisbericht

zu testen. Der SGB sieht in der Massnahme einen tiefgehenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte Betroffener und hält die heute für die Früherfassung geltenden Regelungen für ausreichend.

Versicherungsinstitutionen

Die IVSK begrüsst die Ausweitung der Früherfassung auf von Arbeitsunfähigkeit bedrohte Personen.

Behindertenorganisationen

Alle sieben Behindertenorganisationen, die sich zu dieser Massnahme geäussert haben, bewerteten sie positiv. Gemäss GELIKO und Lungenliga sollten davon auch Personen mit chronischen Erkrankungen profitieren können. Pro Mente Sana weist darauf hin, dass die erweiterte Früherfassung eine hohe Sensibilität seitens des Arbeitgebers erfordert; es brauche daher „Aufklärung und Sensibilisierung für psychische Erkrankungen in der Arbeitswelt“.

Weitere und nicht eingeladene Vernehmlassungsteilnehmer

Dreizehn weitere Verbände und Organisationen befürworten die Ausweitung der Früherfassung. „Allerdings sollte dies mit Augenmass geschehen und die Frage einer Überbetreuung im Auge behalten werden. Lange nicht alle krankgeschriebenen Personen sind tatsächlich vom Verlust der Arbeitsfähigkeit bedroht“, so die FMH. Stigmatisierung sollte dabei vermieden werden und die Arbeitgeber müssten sich ihrer Verantwortung für die Arbeitsbedingungen stellen, so beispielsweise Coraasp.

Sechs Verbände und Organisationen lehnen die Massnahme ab und halten die bestehende Früherfassung für ausreichend. Die IV sollte keine Aufgaben übernehmen, die in die Fürsorgepflicht und das Gesundheitsmanagement der Arbeitgebenden fallen.

3.4.3 Flexibilisierung der Integrationsmassnahmen Kategorie JA eher JA eher NEIN NEIN Total Kantone 23 0 0 023

Pol. Parteien 1 1 0 13

Städteverband etc. 1 0 0 01

Dachverbände Wirtschaft 3 1 0 04

Versicherungsinstitutionen 1 0 0 01

Behindertenorganisationen 3 6 0 09

Weitere und nicht Eingeladene 10 7 1 018

Total 42 15 1 159

Anteil 71% 25% 2% 2% 100%

Diese Massnahme, die teils aus der Vorlage der IV-Revision 6b stammt, stösst insgesamt auf breite Zustimmung. Vier Organisationen schliessen sich ausdrücklich der Stellungnahme von Inclusion Handicap an. Es handelt sich um AGILE, Retina Suisse, SBb und Avanti Donne.

Kantone

Alle Kantone begrüssen die in der Vernehmlassungsvorlage vorgeschlagene Flexibilisierung der Integrationsmassnahmen. Viele begründen ihre Zustimmung damit, dass sich Symptome und Gesundheitszustand bei Menschen mit psychischen Problemen häufig verändern, was