Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/25: Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (IV) · 73 Seiten
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neue Integrationsmassnahmen nötig mache. In Bezug auf die Dauer stellt sich ZG die Frage, ob «die Ausweitung auf eine Dauer von mehr als zwei Jahren etwas bringen kann».
In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien
Die SVP lehnt die Massnahme aus Kostengründen ab, die SPS beurteilt die Massnahme als positiv. Sie ist allerdings der Meinung, eine Begrenzung der Dauer pro Massnahme auf ein Jahr sei nicht hilfreich und sei zu streichen. In der Praxis würden die Integrationsmassnahmen bereits heute nach sechs bis neun Monaten abgebrochen, wenn sie keine überzeugenden Ergebnisse herbeiführen.
Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete
Sowohl der Schweizerische Gemeindeverband als auch der Schweizerische Städteverband begrüssen die Flexibilisierung der Integrationsmassnahmen. Diese seien heute zu strikt, um sich auch für psychische Erkrankungen zu eignen.
Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft
Die vier Verbände, die Stellung zu dieser Frage genommen haben (SGV, SAV, Fédération Romande des Syndicats Patronaux, Travail.Suisse), sind grundsätzlich einverstanden. Der SAV begrüsst insbesondere die Ausweitung des Beitrags auf alle Arbeitgebenden, die in ihren Betrieben Integrationsmassnahmen umsetzen. Angesichts der bereits heute strengen Praxis im Zusammenhang mit der Unterbrechung von Integrationsmassnahmen ist
Travail.Suisse der Meinung, die zeitliche Beschränkung sollte gänzlich aufgehoben werden.
Versicherungsinstitutionen
Nur die IVSK hat zu dieser Massnahme Stellung genommen. Sie begrüsst sie ohne zusätzliche Bemerkungen.
Behindertenorganisationen
Die Behindertenorganisationen sind mit der Massnahme grundsätzlich einverstanden. Sie begrüssen insbesondere die Möglichkeit, die Integrationsmassnahmen erneuern zu können, die Ausrichtung auf den ersten Arbeitsmarkt mittels Unterstützungsbeiträge an alle Arbeitgebenden (Inclusion Handicap) und die Bereitschaft der IV, in diese Massnahme zu investieren (INSOS). Kritisiert werden hingegen die Beibehaltung der zeitlichen Begrenzung (z. B. Inclusion Handicap, FTIA) sowie die häufig verzögerte Gewährung von Integrationsmassnahmen durch die IV-Stellen erst nachdem sich der Gesundheitszustand stabilisiert habe (GEKIKO, Lungenliga Schweiz).
Angesichts der geschätzten Kosten dieser Massnahme fordert Inclusion Handicap eine kontinuierliche Wirkungskontrolle. Pro Mente Sana wiederum fordert, dass die IV-Stellen die Praxis aufgeben, Versicherte nach einer Integrationsmassnahme als arbeitsfähig einzustufen und deshalb auf berufliche Massnahmen zu verzichten, was viele Menschen in die Sozialhilfe führe.
Weitere und nicht eingeladene Vernehmlassungsteilnehmer
Trotz unterschiedlicher Argumentation sind die meisten Teilnehmenden mit der Stossrichtung der Massnahme einverstanden. Sie fügen allerdings teilweise gegensätzlich Kommentare an. So wird die Ausweitung der Unterstützungsbeiträge auf alle Arbeitgebende mal begrüsst (Centre Patronal), mal infrage gestellt (z. B. Coraasp, profunda-suisse und Schweizerische Gesellschaft für Laufbahn- und Personalpsychologie). H+ wiederum plädiert für eine stärkere Berücksichtigung therapeutischer, auf die berufliche Rehabilitation ausgerichteter