Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/26: Totalrevision der Verordnung über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung (VORA) · 42 Seiten

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H+ und GSASA geben zu bedenken, dass die Implementation des GTIN in die ICT-Systeme der Intermediäre (Index-Bereitsteller), Spitäler, Apotheken, Ärzteschaft, Versicherer eine genügend lange Vorlaufzeit (>18 Monate) bedinge. Eine gegenseitige Abstimmung sei unumgänglich.

Die GE KVG gibt zu bedenken, dass die Durchführung von Probeläufen nicht möglich sei, wenn das Inkrafttreten der revidierten VORA auf den 1. Januar 2019 festgelegt werde. Bisher sei jede bedeutende VORA-Änderung mit jeweils zwei Probeläufen, an welchen die Krankenversicherer teilnehmen konnten, vorbereitet worden. Ein Grossteil der Krankenversicherer habe an diesen Probeläufen teilgenommen. Dadurch hätten allfällige Probleme (z.B. systematische Datenlieferungsfehler) frühzeitig erkannt und eliminiert werden können. Zudem konnten wichtige Erkenntnisse gewonnen werden, welche bei der ordentlichen Durchführung jeweils von grossem Nutzen gewesen seien. Bei dem sich in der Anhörung befindenden VORA-Entwurf handle es sich um die bisher bedeutendste VORA-Änderung. Dies sowohl in Bezug auf die zu erhebenden Daten (neu Individualdaten) wie auch in Bezug auf die Berechnung des Risikoausgleichs (neu zweistufiges Regressionsverfahren). Ausserdem seien neu auch die Daten der Versichererwechsler durch die GE KVG zusammenzuführen. Die Durchführung von Probeläufen sei deshalb insbesondere auch bei dieser Revision essentiell.

Assura plädiert angesichts ihres Kommentars zu Artikel 34 für eine Verschiebung des Inkrafttretens auf den 1. Januar 2021. Sollte die Verordnung 2019 in Kraft treten, würden die Versicherer gezwungen sein, die Prämien festzusetzen, ohne die Kosten zu kennen. Das sei untragbar. Trete die Verordnung 2020 in Kraft, könnte nur ein einziger Test durchgeführt werden. Eine Abstimmung (zwischen Testjahr 1 und 2) wäre unmöglich und eine Überprüfung der Resultate äusserst schwierig. Eine Einführung vor 2021 und ohne 2 Testläufe sei somit nicht vertretbar. Assura als grösste Beitragszahlerin wäre gefährdet und damit auch das ganze System.

Curafutura unterstützt den vorgesehenen Zeitplan (Einführung per 2019) und lehnt eine Verschiebung auf das Jahr 2020 ab. Curafutura begrüsst die Durchführung eines Probelaufs, die Prozesse sollen jedoch bereits im Jahr 2018 getestet werden. Für die Durchführung der Tests müssten die dafür benötigten Daten noch nicht exakt stimmen bzw. vollständig sein, da im Rahmen eines Probelaufs keine Ausgleichszahlungen ausgelöst würden. Die Schlusszahlungen des Risikoausgleichs 2019 erfolgen erst Mitte 2020, so dass allfällige Fehler noch rechtzeitig erkannt und korrigiert werden könnten.

Groupe Mutuel regt eine Verschiebung des Inkrafttretens um mindestens zwei Jahre an.

Der RVK verlangt mit Nachdruck die Einräumung einer angemessenen Testphase, welche die Durchführung von Probeläufen ermögliche.

Santésuisse fordert für eine solche markante und grundlegende Änderung des Risikoausgleichs zwingend einen vorgängigen Testlauf. Voraussetzung für Testläufe sei die rechtzeitige Festlegung der PCG und sämtlicher Elemente, welche die Erhebung und Bereitstellung der Daten beeinflussen, Die PCG und alle für den Risikoausgleich relevanten Elemente seien dringend zu definieren und im Rahmen der Testläufe zu prüfen. Die Mehrheit der Versicherer spricht sich dafür aus, die Testphase so zu planen, dass das Inkrafttreten 2019 beibehalten werden kann. Die Minderheit der Versicherer spricht sich in Anbetracht des nicht unerheblichen Testaufwandes für eine Verlegung des Inkrafttretens auf 2021 aus.

Nach dem BFG muss der vorgesehene Termin eingehalten werden. Bis dahin sollten in den Jahren 2017 und 2018 die Auswirkungen des modifizierten Risikoausgleichs in einer Schattenrechnung simuliert werden.