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Vernehmlassung 2015/28: Nationale Strategie zu Impfungen (NSI) · 50 Seiten

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Handlungsbereich 2e: Entschädigung und Genugtuung bei unerwünschten schweren Impferscheinungen sicherstellen

Hintergrund

Der Bund empfiehlt und fördert Impfungen in der Bevölkerung. Zugleich leistet er bei Schäden aus

Impffolgen eine angemessene Unterstützung. Dabei stützt er sich auf das neue Epidemiengesetz (Art. 64 und 65). Entschädigung und Genugtuung bei unerwünschten Impferscheinungen werden nur gewährt,

wenn sich der Schaden nicht anderweitig decken lässt. Die Haftung für Impfschäden ist grundsätzlich subsidiär. Es sollen also allenfalls ungenügende Leistungen des primären Leistungspflichtigen abgemildert werden. Die Entschädigung bezieht sich auf einen allfälligen Personenschaden (in Form von Heilungs- und Erwerbsausfallkosten). Die Genugtuung soll den immateriellen Schaden bei einer schweren

Beeinträchtigung des Geschädigten finanziell mildern. Im neuen Epidemiengesetz wurde für die

Geschädigten ein für die ganze Schweiz einheitliches und administratives Verfahren geschaffen, das eine professionelle Beurteilung des Einzelfalls ermöglicht.

Die Gesuchseinreichung für Entschädigungen oder Genugtuungen bei Schäden aus Impffolgen ist in der EpV geregelt.

Handlungsbedarf

Die Aufklärung über Nutzen und Risiken von Impfungen muss objektiv und proaktiv auch die

Wahrscheinlichkeit von schweren Komplikationen und Impfschäden umfassen. Die praktizierende

Ärzteschaft muss genaue Kenntnis über die Vorgehensweise bei unerwünschten Impferscheinungen haben. Sie soll besorgten Personen erklären können, wie Meldungen und Berichte über unerwünschte Impferscheinungen zustandekommen. Eine fachgerechte Betreuung von Personen, die befürchten, einen Impfschaden erlitten zu haben, bedeutet, deren Anliegen ernst zu nehmen und mit ihnen die Möglichkeit zu erörtern, einen Antrag auf Entschädigung und Genugtuung zu stellen. In der Aus- und Weiterbildung der Ärzteschaft sind diese Kompetenzen zu erarbeiten.

Die zuständigen Behörden bei Bund und Kantonen unterstützen den Zugang und den

Gesuchstellungsprozess.

Spezifisches Ziel

Gesuche um Entschädigung oder Genugtuung werden auf kompetente Weise innert angemessener Frist geprüft. Der Prozess und die Dokumente sind standardisiert, um ihre einfache und faire Behandlung sicherzustellen. Dadurch steigt auch das Vertrauen in die Impfempfehlungen weiter.

Interventionen

Das BAG stellt der Bevölkerung und den betroffenen Gesundheitsfachleuten den Prozess und das

Formular für das Gesuch um Entschädigung und/oder Genugtuung sowie die betreffenden Dokumente zur Verfügung. Dies sind:

 die Liste der bereits anerkannten Schäden;

 die Liste der medizinischen Kriterien zur Beurteilung des Zusammenhangs zwischen einer Impfung und einem Schaden;

 die Liste der Kriterien zur Festsetzung des Schweregrads unerwünschter Impferscheinungen.

Nationale Strategie zu Impfungen (NSI) – Entwurf vom 29.03.2016