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Vernehmlassung 2015/28: Nationale Strategie zu Impfungen (NSI) · 50 Seiten
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Das BAG wendet den Prozess und die Dokumente an. Bei Bedarf passt es die Vorgaben mit Unterstützung der beteiligten Partner (z. B. EDI, EKIF, Kantone) an, gestützt auf die bei der Umsetzung festgestellten Schwachpunkte. Die Listen zur Feststellung eines Zusammenhangs werden unter Berücksichtigung der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse laufend angepasst.
Das BAG informiert die Öffentlichkeit und die Gesundheitsfachleute über die Verfahren und deren
Ergebnisse.
Umsetzungspartner
EDI (BAG und Generalsekretariat des Departements), EKIF, Kantone, praktizierende Ärzteschaft.
Finanzielle Auswirkungen
Gemäss Artikel 68 Absatz 1 EpG und dem Subsidiaritätsprinzip tragen der Bund und die Kantone bei empfohlenen Impfungen je die Hälfte der Kosten für die Entschädigung oder Genugtuung. Bei
obligatorischen Impfungen gemäss Artikel 68 Absatz 2 ist die Finanzierung abhängig von der Frage, ob der Bund oder ein Kanton die Impfung für obligatorisch erklärt hat. Das BAG deckt die Kosten für die
Vorbereitung der Verfahren und der Überprüfung der einzelnen Fälle.
Nationale Strategie zu Impfungen (NSI) – Entwurf vom 29.03.2016