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Vernehmlassung 2015/28: Nationale Strategie zu Impfungen (NSI) · 50 Seiten
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3.3 Ausbildung und Koordination
Handlungsbereich 3a: Ausbildung der Gesundheitsfachpersonen verbessern
Hintergrund
Die Weiterentwicklung der Berufsbildung im Gesundheitswesen ist eine Verbundaufgabe von Bund,
Kantonen, der Nationalen Dachorganisation der Arbeitswelt Gesundheit (OdASanté) und der Anbieter der Berfusbildung. Der Bund (Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation [SBFI] und BAG), die Kantone (Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren [EDK] und Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren [GDK]) und die OdASanté haben zusammen den Masterplan «Bildung Pflegeberufe» erarbeitet. Mit diesem Aktionsplan soll die Zahl der Gesundheitsfachpersonen steigen, um den wachsenden Bedarf der Bevölkerung an ihren Dienstleistungen zu decken.
Das SBFI erlässt die Verordnungen über die berufliche Grundbildung und ist für die Anerkennung der Prüfungsordnungen und der Rahmenlehrpläne der höheren Berufsbildung zuständig. Das SBFI stellt zudem die Weiterentwicklung des Gesamtsystems sicher. Im Bereich der Bildung in verschiedenen Gesundheitsberufen setzt sich das BAG primär für eine hohe Qualität in der Hochschul- sowie in der Fort- und Weiterbildung ein. Mittels Qualitätssicherungsmassnahmen wie der Akkreditierung von Studien- und Weiterbildungsgängen sowie mit eidgenössischen Prüfungen wird das Erreichen der gesetzlich
festgelegten Bildungsziele11 geprüft. Die berufliche Fortbildung fällt in die Zuständigkeit der
Berufsverbände.
Von den Ärztinnen und Ärzten und weiteren Gesundheitsfachpersonen wird verlangt, dass sie im Rahmen ihrer Tätigkeit zur Umsetzung des schweizerischen Impfplans beitragen (Art. 20 Abs. 2 EpG).
Handlungsbedarf
Das Thema Impfen ist in der Aus- und Weiterbildung von Gesundheitsfachpersonen nicht in allen
Fachbereichen gleich berücksichtigt. Es sind geeignete Massnahmen zu treffen, damit Kenntnisse,
Einstellung und Entscheide zum Impfen auf wissenschaftlich fundierten und korrekten Aus- und
Weiterbildungsinhalten beruhen. Das Thema Impfen soll in allen Ausbildungsinstitutionen verpflichtend Teil der Ausbildung sein.
Die verschiedenen Ausbildungsgänge sollen dem jeweiligen Beruf angepasste Kurse anbieten, welche es den Lernenden und Studierenden ermöglichen, spezifische Kenntnisse über das Immunsystem, die Impfung und die Impfstoffe zu erwerben. Idealerweise sollten die erworbenen Kompetenzen sowohl in Bezug auf den eigenen Impfschutz fundierte Entscheidungen ermöglichen als auch im Hinblick auf die Beratung und Begleitung von Patientinnen und Patienten bzw. Kundinnen und Kunden erlauben, diese fachgerecht und kompetent zu informieren, Fragen zu beantworten und, wenn notwendig, sie weiter zu verweisen.
Die in den verschiedenen Ausbildungsgängen eingesetzten Unterrichtsmaterialien sollen auf die
Bedürfnisse der einzelnen Kategorien von Gesundheitsberufen ausgerichtet sein und dem aktuellen Kenntnisstand entsprechen.
11 Im Medizinalberufegesetz vom 23. Juni 2006 (SR 811.11) für die Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Chiropraktorinnen und Chiropraktoren und die Tierärztinnen und Tierärzte; im künftigen Gesundheitsberufegesetz (GesGB) für die Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner FH/UH oder HF, die Hebammen FH, die Ernährungsberaterinnen und Ernährungsberater FH, die Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten FH, die Osteopathinnen und Osteopathen FH, die Augenärztinnen und Augenärzte FH und die Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten FH. Nationale Strategie zu Impfungen (NSI) – Entwurf vom 29.03.2016