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Vernehmlassung 2015/41: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2016 · 146 Seiten

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b. für die übrigen raufutterverzehrenden Nutztiere: das Beitragsjahr.

3 Der Bestand an Tieren der Rindergattung und Wasserbüffeln, Tieren der Pferdegattung sowie Bisons wird anhand der Daten der Tierverkehrsdatenbank erhoben.

4 Der Bewirtschafter oder die Bewirtschafterin des Betriebs meldet:

a. den Bestand der übrigen Nutztiere am 1. Januar des Beitragsjahres bei der Einreichung des Gesuches um Direktzahlungen;

b. den nach Artikel 37 Absatz 2 bemessenen Bestand an übrigen Nutztieren bis zum 30. September des Beitragsjahres.

5 Der Bewirtschafter oder die Bewirtschafterin des Sömmerungs- oder Gemeinschaftsweidebetriebs meldet den Bestand an übrigen Nutztieren nach Artikel 98 Absatz 3 Buchstabe d bei der Einreichung des Gesuchs um Direktzahlungen.

Art. 37 Abs. 1 und 4

1 Für die Bestimmung des Bestands an Tieren der Rindergattung und Wasserbüffeln, Tieren der Pferdegattung sowie Bisons ist die Anzahl Tiertage in der Bemessungsperiode massgebend. Es werden nur Tiertage berücksichtigt, bei denen eine eindeutige Standortzuordnung der Tiere möglich ist. Tiere ohne gültige Geburtsmeldung werden nicht berücksichtigt.

4Aufgehoben

Art. 41 Abs. 3bis und 3ter

Aufgehoben

Art. 55 Abs. 1 Einleitungssatz, Abs. 1bis Einleitungssatz und Abs. 8

1 Biodiversitätsbeiträge werden pro Hektare für folgende eigene oder gepachtete Biodiversitätsförderflächen gewährt:

1bis Biodiversitätsbeiträge werden pro Baum für folgende eigene oder gepachtete Bäume gewährt:

8 Die Beiträge nach Absatz 1 Buchstabe o werden aufgrund der effektiven Bestossung begrenzt.

Art. 57 Abs. 3

3 Werden Beitragsansätze (Beitrag der Qualitätsstufe I oder II) gesenkt, so kann der Bewirtschafter oder die Bewirtschafterin im Jahr der Beitragssenkung auf die weitere Teilnahme verzichten.

Art. 62 Abs. 3bis

3bis Werden die Beitragssätze (Vernetzungsbeitrag, Beitrag der Qualitätsstufe I oder II) gesenkt, so kann der Bewirtschafter oder die Bewirtschafterin im Jahr der Beitragssenkung auf die weitere Teilnahme verzichten.