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Vernehmlassung 2015/41: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2016 · 146 Seiten

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Direktzahlungsverordnung

Die Kantone sind bei der Beibehaltung der Plafonierung der Landschaftsqualitätsbeiträge bestrebt, die knappen Mittel weiterhin zielgerichtet einzusetzen und die Massnahmen zu priorisieren. Allerdings haben die Kantone die projektbezogenen Ziele unter der Annahme festgesetzt, dass ab 2018 die Plafonds aufgehoben werden und damit mehr Mittel für Landschaftsqualitätsbeiträge zur Verfügung stehen werden. Diesbezüglich müssten die selber auch mehr Mittel vorsehen, damit die Kofinanzierung gewährleistet ist. Die Weiterführung der Plafonierung kann bei einigen Projekten dazu führen, dass nicht alle geplanten Massnahmen wie vorgesehen umgesetzt werden können.

2.4.3 Volkswirtschaft

Für die Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen entfällt der administrative Aufwand für die Berechnung und Deklaration der Bestände an Bisons und Equiden. Andererseits müssen sie zweimal im Jahr die Tierbestände der übrigen Tiere angeben. Die Rindvieh-, Wasserbüffel-, Bison- und Equidendaten werden direkt aus der TVD übernommen. Die Erhebungsfenster werden so festgelegt, dass gleichzeitig die übrigen Angaben wie Gesuchseinreichung oder die Anmeldung zu Direktzahlungsprogrammen vorgenommen werden können. Zudem erhalten die Betriebe, insbesondere solche mit intensiver Tierhaltung und hohem Hofdüngeranfall, mehr Flexibilität bei der Erstellung der Nährstoffbilanz und die Möglichkeit, allfällige Überschüsse vom Betrieb wegzuführen.

Die Meldungen auf der TVD werden vom Equideneigentümer vorgenommen. Dieser ist nicht in jedem Fall auch der Tierhalter. So werden bei einer Pensionspferdehaltung die Tiere des Equideneigentümers auf dem Betrieb des Tierhalters gehalten. Der Equideneigentümer ist für die Meldungen seiner Tiere auf der TVD verantwortlich und beeinflusst somit den Tierbestand, der dem Tierhalter anhand der TVD-Daten berechnet wird. Der GVE-Rechner, der – wie die TVD - von der Identitas AG betrieben wird, wird es dem Tierhalter ab 2018 ermöglichen, die für auf seinem Betrieb gemeldeten Tiere und den berechneten Tierbestand für Equiden laufend zu prüfen. Er hat damit die Grundlage, den

Equideneigentümer auf ausstehende Meldungen aufmerksam zu machen. Dabei handelt es sich, wie beispielweise auch beim Vertrag für Pensionstiere, um eine privatrechtliche Angelegenheit zwischen dem Tierhalter und dem Equideneigentümer. Die Direktzahlungen werden anhand des von der TVD berechneten und an die Kantone übermittelten Tierbestands berechnet. Ein allfällige Korrektur des Tierbestandes ist im Einspracheverfahren möglich, sofern der Tierhalter den Eigentümer vorab auf fehlende Meldungen aufmerksam und diesen zur Nachmeldung aufgefordert hat. Der Einsprache müssen die schlüssigen Beweismittel beigelegt werden.

Mit der Zulassung des Wirkstoffs Kaolin im Extensoanbau soll die Attraktivität des Extenso-Rapsanbaus gefördert werden.

Bei den Ressourceneffizienzmassnahmen, der graslandbasierten Milch- und Fleischproduktion, beim Bodenschutz und im Auslaufjournal entfallen Aufzeichnungsanforderungen oder die Betriebe erhalten mehr Flexibilität. Alle diese Massnahmen bedeuten eine administrative Entlastung für die Landwirtschaftsbetriebe. Mit der vorgeschlagenen Umsetzung des Erosionsschutzes wird dem Landwirt ermöglicht, Erosionsschutzmassnahmen in eigener Verantwortung zu wählen und umzusetzen.

Von der Begrenzung der Beiträge für die artenreichen Grün- und Streueflächen je Normalstoss sind rund 570 Sömmerungsbetriebe betroffen. Die Beiträge sinken für diese Betriebe insgesamt um rund 2.4 Mio. CHF. Die betroffenen Betriebe haben eine Bestossung von insgesamt 22‘000 NST und weisen eine Biodiversitätsförderfläche von 46‘000 ha (Ø 81 ha) aus. Für diese Flächen werden trotz Begrenzung noch immer 4.6 Mio. CHF ausgerichtet (ca. 100 Fr./ha anstelle 150 Fr./ha). Auf den betroffenen Alpen hat die Begrenzung der Biodiversitätsbeiträge folgende zwei wichtige Auswirkungen: Erstens wird auf den zu tief bestossenen Alpen der Anreiz für eine angepasste und nachhaltige Nutzung erhöht. Dies hat einen positiven Effekt auf die Bekämpfung der Verbuschung und auf die langfristige Offenhaltung solcher Flächen. Zweitens werden auch die Biodiversitätsbeiträge auf grossflächigen Standweiden bei den Schafen begrenzt. Eine Umwandlung dieser Standweiden in eine ständige Behirtung oder in eine Umtriebsweide soll nach wie vor gefördert werden.