Vorlage
Vernehmlassung 2015/41: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2016 · 146 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 61Fedlex · Vorlage
Landwirtschaftliche Begriffsverordnung
Einschränkungen betreffend Mitgliedschaft bei einer Kapitalgesellschaft
Die Hürde für die Gründung oder die Weiterführung einer Betriebsgemeinschaft wird mit dem Streichen der maximal 75 Prozent auswärtiger Tätigkeit zwar etwas reduziert. Trotzdem müssen die Bewirtschafter nach wie vor auf dem Betrieb tätig und an der Bewirtschaftung auf eigene Rechnung und Gefahr (und am Risiko) beteiligt sein. Die Flexibilität für die Zusammenarbeit wird etwas erhöht.
Die Klausel bezüglich der 3 Jahre als selbstständig geführter Betriebe vor der Anerkennung einer Betriebsgemeinschaft hatte bisher kaum Auswirkungen. Beim Bewirtschafterwechsel oder bei der Rücknahme eines vorher parzellenwiese verpachteten Betriebes kam die Bestimmung nicht zum Tragen.
Die Überlassung der Ökonomiegebäude, der Flächen und Tiere zur Nutzung ist eine Selbstverständlichkeit und muss deshalb nicht verordnet werden. Gerade der Begriff Betriebsgemeinschaft umfasst den Zusammenschluss zweier oder mehrerer ganzer Betriebe mit ihren gesamten Produktionsgrundlagen. Die Anforderungen an die Buchhaltung können ebenfalls gestrichen werden, da die Betriebe der Buchführungspflicht unterstehen.
Artikel 12
Die Anforderungen an die Betriebszweiggemeinschaft werden wie bei der Betriebsgemeinschaft auf die wesentlichen Punkte begrenzt. Diese sind:
Fahrdistanz zwischen den Zentren der beteiligten Betriebe: maximal 15 km;
Jeder der beteiligten Betriebe muss vor dem Zusammenschluss einen Mindestarbeitsbedarf von 0,20 SAK ausgewiesen haben;
Die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter der beteiligten Betriebe müssen für die Betriebszweiggemeinschaft tätig sein;
Schriftlicher Vertrag, in dem die Zusammenarbeit und die Aufteilung der Tierbestände und Flächen geregelt sind.
Aufgehoben werden die Anforderungen an die Buchhaltung oder Abrechnung und die Zulassung nur für unmittelbar vor dem Zusammenschluss 3 Jahre selbstständig geführte Betriebe (wie bei der Betriebsgemeinschaft).
Bei der Betriebszweiggemeinschaft wird die Anforderung mit der Aufnahme des minimalen Arbeitsbedarfs von 0,20 SAK mit den Anforderungen der Betriebsgemeinschaft harmonisiert und damit auf dem Papier etwas strenger. Es wurde jedoch bisher keine Betriebszweiggemeinschaft anerkannt, bei der ein Betrieb vorher unter der Bezugsgrenze für die Direktzahlungen lag.
Artikel 19 Absatz 7
Neu können gepflegte Selven mit Edelkastanien zur Dauergrünfläche gezählt werden, wenn je ha höchstens 50 Bäume vorhanden sind, die Fläche als Dauerwiese oder Dauerweide bewirtschaftet wird und eine geschlossene Grasnarbe vorliegt. Damit wird insbesondere den Verhältnissen in den Kantonen Graubünden und Tessin Rechnung getragen. Die Kastanienbäume können als Hochstammfeldobstbäume angemeldet werden.
Anhang
In der Direktzahlungsverordnung wird die Rechtsgrundlage geschaffen, damit ab 2018 die Daten zu den Tierbeständen an Equiden und Bisons wie beim Rindvieh ab der TVD bezogen werden können. Deshalb müssen die Tierkategorien an die Möglichkeiten der TVD-Daten angepasst werden. Die Tierkategorien sollen soweit wie möglich den bisherigen Kategorien entsprechen, damit ungefähr gleich viele Direktzahlungen ausgerichtet und gleich viele SAK berechnet werden. Damit sind auch kaum Auswirkungen in der Sömmerung zu erwarten. Eine Anpassung des Normalbesatzes wie dies bei der Erhöhung des GVE-Faktors für andere Kühe/Mutterkühe der Fall war, ist deshalb nicht vorgesehen. Säugende und trächtige Stuten können anhand der TVD-Daten nicht ausgeschieden werden. Deshalb