Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/45: Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2018-2021 · 58 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 31Fedlex · Erläuternder Bericht
Kurzfristige Systemoptimierung 2018-2021
2.3.2.2 Erfolgreicher Absatz auf den Märkten
Nutzung längerfristig steigender Weltmarktpreise zur Verbesserung der Wettbe-
werbsfähigkeit: Eine regelmässige Überprüfung und eine flexibel gestaltete Reduktion des Zollschutzes im Falle steigender Weltmarktpreise sowie die Verstärkung des Wettbewerbs innerhalb der WTO-Kontingente sollen bewirken, dass die Schweizer Agrarpolitik zu einer langfristigen Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft beiträgt.
Nutzung des Handlungsspielraums auf der Beschaffungsseite: Damit die Landwirt-
schaft Kosteneinsparungspotenziale besser ausschöpfen kann, soll die Transparenz der Vorleistungsmärkte verbessert werden. Dazu sollen die aktuelle Datengrundlage und mögliche Erweiterungen geprüft und darauf aufbauend eine zielgruppenkonforme Information über die Entwicklungen der Märkte für Vorleistungen etabliert werden. Mit dieser Massnahme kann einerseits der Wettbewerb auf den vorgelagerten Wertschöpfungsstufen und andererseits die Sensibilisierung der Landwirte für einen kostenbewussten Einkauf von Vorleistungen gefördert werden.
2.3.2.3 Nachhaltige Produktion und Ressourcennutzung
Stärkung nachhaltiger Produktionssysteme und der Ressourceneffizienz: Das Opti-
mierungspotenzial soll so ausgenutzt werden, dass die langfristige Nachhaltigkeit der Produktionssysteme unter Berücksichtigung der Tragfähigkeit der Ökosysteme gestärkt sowie die Ressourceneffizienz weiter verbessert wird und die Etappenziele erreicht werden. Dazu wird vor allem die Wirkung der bestehenden Produktionssystem- und Ressourceneffizienzbeiträge sowie der Investitionshilfen überprüft und wo notwendig weiterentwickelt. Dabei sollen auch Massnahmen zur Reduktion von Nahrungsmittelverlusten (food waste) einbezogen werden. In der Klimastrategie Landwirtschaft wurden diverse Handlungsfelder zur Reduktion von Treibhausgasemissionen und zur Verbesserung der Anpassungsfähigkeit im Hinblick auf den Klimawandel identifiziert. Der Aktionsplan des Bundesrates zur Anpassung an den Klimawandel beschreibt für die Landwirtschaft sechs Massnahmenbündel. Die Handlungsfelder und Massnahmenbündel sollen bei der Optimierung der Verordnungen berücksichtigt werden.
Verstärkung der Synergien im Bereich Biodiversität und Nahrungsmittelproduktion:
Derzeit erarbeitet der Bund einen Aktionsplan zur Strategie Biodiversität. Bei der Landwirtschaft liegt der Fokus darauf, die landwirtschaftlichen Biodiversitätsziele zu erreichen und dabei Zielkonflikte zwischen der Produktion von Nahrungsmitteln und der Bereitstellung von Biodiversitätsleistungen zu minimieren.
Risikominimierung im Bereich Pflanzenschutzmittel und Antibiotika: Im Bereich
Pflanzenschutzmittel soll die Entwicklung eines Aktionsplans zur weiteren Risikominimierung und nachhaltigen Anwendung in der Schweiz beitragen. Durch die Antibiotikastrategie des Bundes wird angestrebt, die Bildung und Verbreitung von Antibiotikaresistenzen zu minimieren und die Wirkung von heute breit eingesetzten
Antibiotika zu erhalten. Massnahmen im Verantwortungsbereich der Landwirtschaftspolitik, beim Pflanzenschutz und dem Antibiotikaeinsatz sollen in die Optimierung der Verordnungen einfliessen.
Die interessierten Kreise werden voraussichtlich im ersten Halbjahr 2017 zu den vorgeschlagenen Verordnungsanpassungen Stellung nehmen können.