Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/45: Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2018-2021 · 58 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 33Fedlex · Erläuternder Bericht

Bisherige Entwicklung

Zahlungsrahmen Budget 2016 Massnahmen

(in Mio. CHF)

ZR Produktion und Absatz

Absatzförderung 67.5 Beiträge an die Marketingkommunikation

Milchwirtschaft 295.9 Zulage für verkäste Milch

Zulage für Fütterung ohne Silage

Administration Milchpreisstützung (Leistungsauftrag)

Viehwirtschaft 12.5 Entschädigung an private Organisationen im Be-

reich Schlachtvieh und Fleisch (Leistungsauftrag)

Inlandbeihilfen Schlachtvieh und Fleisch

Inlandbeihilfen Eier

Verwertungsbeiträge für Schafwolle

Infrastrukturbeiträge an öffentliche Schlachtviehmärkte im Berggebiet

Pflanzenbau 67.7 Einzelkulturbeiträge für Körnerleguminosen, Öl-

saaten, Saatgut (Kartoffeln, Mais und Futterpflanzen) und Zuckerrüben

Finanzierung der Obstverwertungsmassnahmen,

Administration der Weinkontrolle

ZR Direktzahlungen

Direktzahlungen Landwirt- 2747.9 Versorgungssicherheits-, Kulturlandschafts-, Bioschaft diversitäts-, Landschaftsqualitäts-, Produktionssys-

tem-, Ressourceneffizienz- und Übergangsbeiträge

Im Zahlungsrahmen Produktion und Absatz sind bisher zwei Kredite enthalten, die ausschliesslich für administrative Aufwände eingesetzt werden. Es sind dies:

 A2111.0121 Administration Milchpreisstützung: Finanzierung von externen Dienst-

leistungen (Leistungsauftrag) für die Durchführung von Vollzugsaufgaben im Milchbereich (Erfassen der Produktions- und Verwertungsdaten für die Milchpreisstützung)

- Voranschlag 2016: 2.9 Mio. CHF

 A2111.0122 Entschädigung an private Org. Schlachtvieh und Fleisch: Entschädigun-

gen an private Organisationen für die Erfüllung von Aufgaben wie die Durchführung der Qualitätseinstufung von lebenden und geschlachteten Tieren, die Marktüberwachung sowie Marktentlastungsmassnahmen.

- Voranschlag 2016: 6.6 Mio. CHF

Grundsätzlich sollen die Zahlungsrahmen die Transferzahlungen enthalten, die direkt zur Erreichung der agrarpolitischen Ziele eingesetzt werden. Der Vollzug und die administrativen Aufwände gehören zwar zum Aufgabengebiet Landwirtschaft und Ernährung des Bundes. Sie sollen jedoch nicht den Zahlungsrahmen zugerechnet werden. Analog zum übrigen Personal- und Sachaufwand des BLW sollen ab 2018 deshalb auch die in den beiden obigen Kredite eingestellten Mittel nicht mehr Teil des vierjährigen Zahlungsrahmens Produktion und Absatz sein. Im Rahmen der Einführung des Neuen Führungsmodells für die Bundesverwaltung (NFB) sollen sie ab 2017 Teil des Globalbudgets für den Eigenaufwand des BLW werden.