Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/45: Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2018-2021 · 58 Seiten

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Weiterentwicklung der Agrarpolitik

Tierwohl

Beim Tierwohl nimmt die Beteiligung bei den bestehenden BTS- und RAUS-Programmen weiter zu. Beim RAUS-Programm kann aufgrund der Beteiligung im Jahr 2014 damit gerechnet werden, dass bis 2017 das Ziel im Durchschnitt aller Tierkategorien erreicht werden kann.

Fazit

Die mit der Agrarpolitik 2014-2017 angestrebten Ziele können aus heutiger Sicht bis 2017 in den Bereichen Ökonomie, Soziales, sichere Versorgung und Tierwohl mit grosser Wahrscheinlichkeit weitgehend erreicht werden. Bei den natürlichen Lebensgrundlagen gehen die bisher messbaren Entwicklungen mehrheitlich in die richtige Richtung. Eine grosse Herausforderung wird die Verbesserung der Ressourceneffizienz und eine Verlangsamung des Kulturlandverlustes insbesondere im Siedlungsgebiet darstellen. Somit verbleiben für die nächste Zahlungsrahmenperiode wesentliche Ziellücken. Mit Anpassungen auf Verordnungsebene sollen gezielte Massnahmen ergriffen werden, um eine weitere Schliessung der Ziellücken zu erreichen.

Schwerpunkte der Agrarpolitik 2018-2021

Per 2018 sollen abgestimmt auf die landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen 2018-2021 die agrarpolitischen Rahmenbedingungen auf Verordnungsstufe optimiert werden. Im Fokus stehen dabei die nachfolgenden Schwerpunkte.

2.3.2.1 Unternehmerische Entfaltung der Betriebe

 Fokussierung von Projekten mit langem Zeithorizont auf Verbesserung der Wettbe-

werbsfähigkeit: Projekte mit einem langen Zeithorizont – z.B. im Bereich von Strukturverbesserungsmassnahmen – sollen einer umfassenderen wirtschaftlichen Prüfung unterzogen werden. Damit soll sichergestellt werden, dass sie mit grosser Wahrscheinlichkeit zu einer langfristigen Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit führen. Zudem sollen Kooperationsmodelle zwischen Betrieben im Hinblick auf Produktivitätssteigerungen verstärkt gefördert werden.

 Erhöhung der Mittelverfügbarkeit für die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit:

Um zu erreichen, dass ein höherer Anteil des Umlaufsvermögens für die erneute Vergabe von Investitionskrediten bereit steht, sollen die Fristen für deren Rückzahlung verkürzt werden. Die Verkürzung der Rückzahlungsfristen verlangt von den Projekten eine höhere Rentabilität und verbessert damit deren Wirtschaftlichkeit.

 Vereinfachung der Massnahmen und Reduktion des administrativen Aufwands: Die

Verordnungen im Agrarbereich werden einer systematischen Prüfung unterzogen mit dem Ziel, die Massnahmen generell zu vereinfachen und insbesondere den administrativen Aufwand zu reduzieren. Dazu werden die betroffenen Akteure in einen engen Dialog eingebunden und daraus entsprechende konkrete Vorschläge erarbeitet. Die Ausführungsbestimmungen sollen so gestaltet werden, dass die Freiheitsgrade der Landwirte möglichst gross sind, die Ziele aber trotzdem erreicht werden (ziel- statt massnahmenorientierte Umsetzung). Dabei muss die Sicherstellung der Leistungen gewährleistet bleiben.