Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/55: Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten · 48 Seiten

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der SPS sowie im tierischen Umfeld unter der OIE zu wenig angesprochen werden. Jar-

dinSuisse empfände einen Verweis auf die entsprechenden Massnahmen im Anhang als

hilfreich und TG möchte geklärt wissen, was genau der Begriff Mitnahmeeffekt in diesem

Kontext bedeutet.

1.3 Fazit

EFBS und FSKB empfinden die einleitenden Kapitel als zu wissenschaftlich und kompli- Allgemeine Kommentare

zu den einleitenden Kaziert mit mehrmaligen Wiederholungen, sie möchten die Beschreibungen vereinfacht se- piteln

hen. Auch SCNAT und Infoflora sind der Meinung, dass die Einleitung kürzer und über-

sichtlicher gestaltet werden sollte. a+ auf der anderen Seite kritisiert, dass die einleiten-

den Kapitel teilweise sehr allgemein gehalten sind und mehr detaillierte Angaben bein-

halten sollten.

TI ist nicht einverstanden mit der Aussage, dass in der Schweiz viele invasive gebiets-

fremde Arten noch nicht weit verbreitet sind, dies treffe nicht auf die Region südlich der

Alpen zu. SVU und SVNF möchten eine Erwähnung der Schweiz als Wasserschloss Eu-

ropas und die daraus resultierende Verantwortung gegenüber anderen Ländern.

Im Fazit der Einleitung möchten SCNAT, KVU und ZH die Verantwortung des Bundes als

Eigentümer und Betreiber der Bahnen und nationalen Strassen eine grosse Verantwor-

tung tragen und den Unterhalt verbessern müssen. SCNAT und InfoFlora kritisieren, dass

im Fazit nur auf artspezifische Aspekte eingegangen wird und fordern, dass mehr Wert

auf nicht-artgebundene Massnahmen gelegt wird.

Die Kantone AI, AR, BE, BL, FR, GR, LU, NE, NW, OW, SH, TG, UR, ZG und ZH sowie Konflikte

CABI, ERFA, KBNL, KOLAS, KVU, SSV, SVNF, SVU, VSSG (insgesamt 24 Akteure)

wünschen, dass mögliche Konflikte zwischen verschiedenen Anliegen bei der Neobiota-

Bekämpfung in der Strategie stärker angesprochen werden (z.B. Bodenschutz vs. Bio-

diversität; Freier Handel vs. Verhinderung der Ausbreitung etc.). GR und LU sehen es als

wichtig an, dass diese Konflikte auch auf gesetzlicher Stufe gelöst sind. Für SCNAT, Ag-

roscope, CABI, CSCF, Karch, INH und SH ist vor allem der Konflikt zwischen Klimaschutz

und Bekämpfung invasiver gebietsfremder Arten eine sehr grosse Herausforderung die

mehr angesprochen werden sollte.

Die Kantone AG, AI, AR, BL, BS, GR, LU, NW, OW, und ZG sowie ERFA, KOLAS, SVNF Finanzielle und perso-

nelle Belastung

und SVU (14 Akteure) sehen die zusätzliche finanzielle und personelle Belastung der

verschiedenen Akteure als eine der grössten Herausforderung und möchten dies auch in

den einleitenden Kapiteln stärker behandelt sehen. Prométerre und SBV sehen neben

der Proportionalität zur Einsparung von Ressourcen auch noch das Respektieren der

Subsidiarität als eine grosse Herausforderung der verschiedenen Akteure.

AI, ERFA, LU, NW, SG, SSV, VD, VSSG und WVS möchten wissen, was die vorgese- Handlungsoptionen hene Notlösung wäre, wenn sämtliche Bekämpfungsstrategien bei einer Art versagen.

Für BE ist dies bereits bei einigen Arten eine Realität und diese Tatsache sollte in der

Strategie erwähnt werden. AI schlägt die Möglichkeit einer Samenbank vor, in der be-

drohte Samen gelagert werden können, bis die Bedrohung abgeklungen ist. SG und NW

denken, dass das dynamische Entscheidungsmodell auch für diese Fälle Handlungsop-

tionen bieten können müsste.

Die unbeabsichtigte Einschleppung ist gemäss KVU, OW und ZH eine der grössten Her- Unbeabsichtigte Ein-

schleppung

ausforderungen und sollte mehr Beachtung finden, nach SCNAT sollte dies sogar separat

zur absichtlichen Einschleppung behandelt werden. Für SCNAT, EAWAG, EFBS und TI

werden die Übertragungswege in der Strategie zu wenig berücksichtigt, es braucht aus

Ihrer Sicht ein Kontrollsystem dafür (Pathway management).

SCNAT, BL und EFBS sehen eine grosse Herausforderung in der Erhaltung bestehender Weitere Herausforderun-

gen

Ökosysteme, die eine grosse Rolle in der Verhinderung der Ansiedlung von invasiven

gebietsfremden Arten einnehmen. Diesbezüglich ist es gemäss BL, KBNL und UR auch